Schüler und Studenten aus Drittstaaten
Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren
Voraussetzungen
Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA*), die in der Schweiz eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn:
- eine Bestätigung der Schulleitung resp. der Hochschule vorliegt, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann;
- eine bedarfsgerechte Unterkunft zur Verfügung steht;
- die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind; und
- die Wiederausreise gesichert erscheint.
- Bei Minderjährigen muss die Betreuung sichergestellt sein.
* EU/EFTA-Staatsangehörige siehe "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit"
Die gesuchstellende Person muss in der Regel (siehe Einreise- und Visumvorschriften) bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland einen Visumantrag zu stellen. Dieser wird der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz zur Prüfung weitergeleitet.
Einreichung eines Gesuchs
Weitere Informationen über die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte aus dem unten stehenden Merkblatt oder Sie setzen sich über die unten stehende Telefonnummer mit uns in Verbindung.
- Telefon +41 61 267 71 24 (nur vormittags von Mo. - Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr)
- Merkblatt für Schüler und Studenten aus Drittstaaten (12 KB)