Ehe/Familie

Die Trauungen im Zivilstandsamt Basel-Stadt finden in einem wunderschönen Raum statt.

Ehe für alle

Ab dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten.
Zudem können Sie Ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und dem Vorgehen:

(Informationen zur Ehe für alle, PDF, 44 KB, nicht barrierefrei)

nach oben

Eheschliessung

Vorbereitung der Eheschliessung und Ziviltrauung

Verlobte, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich ans Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort eines der Verlobten. Die Trauung kann nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden. Nach dieser Frist muss das Vorbereitungsverfahren wiederholt werden.

Wollen Sie im Kanton Basel-Stadt heiraten? Dann reichen Sie Ihr Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens online ein. Sie finden dort Antworten auf folgende Fragen:

  • Welche Dokumente müssen wir einreichen?
  • Welche Traulokale stehen uns zur Verfügung?
  • Welche Termine sind für die Trauung möglich?

Die notwendigen Beilagen können Sie direkt im Online-Reservationsvorgang hochladen. Das Zivilstandsamt wird nach Erhalt des Gesuchs mit den Verlobten Kontakt aufnehmen.

Wichtige Informationen:

nach oben

Trausaal im Zivilstandsamt Basel Zoom

Trausaal im Zivilstandsamt Basel

Trausaal im Stadthaus Zoom

Trausaal im Stadthaus in Basel

Trauzimmer in Riehen Zoom

Trauzimmer in Riehen

Trausaal in Bettingen Zoom

Trausaal in Bettingen

Anmeldung zur Trauung

Termine können Sie frühestens 12 Monate im Voraus, spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Termin buchen. Kurzfristige Terminreservationen können Sie per E-Mail anfragen. Alle anderen nutzen bitte den Online-Reservationskalender.

Wohnt keiner der Verlobten im Kanton Basel-Stadt muss die Anfrage zwingend per E-Mail ans Zivilstandsamt gerichtet werden. Eine Onlinereservation ist in diesem Fall leider nicht möglich.

Die persönliche Anwesenheit beider Verlobten ist gemäss Art. 98 ZGB erforderlich. Sobald das Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Verlobten entsprechend informiert. Soll die Trauung ausserhalb des Kantons Basel-Stadt stattfinden, so wird den Verlobten eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Die Trauung kann nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden.

Besteht der Wunsch, die Trauung unmittelbar nach dem Vorbereitungsverfahren durchzuführen findet diese aus organisatorischen Gründen in einem Kundenbüro an der Rittergasse 11 statt. Eine Trauung im Kundenbüro beschränkt sich auf den amtlichen Teil (Ja-Wort):

Frühestens vier Tage nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens kann jedoch auch eine Trauung im Trausaal an der Rittergasse 11 durchgeführt werden. Bei den auswärtigen Traulokalen benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Tagen.

Zur Trauung haben die Verlobten zwei volljährige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen. 

Wir freuen uns auf Sie!

nach oben

Namensführung/Güterrecht/Bürgerrecht

Namensführung der Eheleute

Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht. Danach behält jeder Ehegatte/jede Ehegattin seinen/ihren bisherigen Namen. Die Verlobten können aber erklären, dass sie den Ledignamen einer der Verlobten als gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Behalten die Verlobten ihren Namen, so bestimmen sie, welchen ihrer Ledignamen ihre Kinder tragen sollen. Eheleuten steht es frei, im Alltag bzw. in Ausweispapieren (Pass/ID) einen Allianznamen zu verwenden (amtlicher Name und Name verbunden mit einem Bindestrich, den einer der Eheleute vor der Eheschliessung oder als ledig getragen hat). Dieser Allianzname wird jedoch nicht in die Zivilstandsregister eingetragen.

Über die Möglichkeit einer Unterstellung des Namens einer ausschliesslich ausländischen in der Schweiz wohnhaften Person unter deren Heimatrecht erteilt auf Wunsch das Zivilstandsamt Auskunft. Eine vorgängige Rücksprache mit den heimatlichen Behörden wird empfohlen. Der Name einer Person mit Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des Wohnsitzstaates verweist.

Güterrecht der Eheleute

Verlobte, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut, auf zu erwartende Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erkundigen. Zuständig für die Errichtung von Eheverträgen sind im Kanton Basel-Stadt die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann auch nach der Eheschliessung erfolgen.

Bürgerrecht

Jeder Ehegatte/jede Ehegattin behält seine/ihre aktuellen Bürgerrechte. Die Heirat hat keine Veränderung zur Folge.

Über die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung bei schweizerisch-ausländischen Eheleute informiert Sie das Migrationsamt.

nach oben

Online-Formulare

nach oben