Vorsorgeauftrag

Alter Mann in Stuhl sitzend

Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.

Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten oder öffentlich bei einer Notariatsperson zu beurkunden. Das Zivilstandsamt trägt auf Antrag die Tatsache, dass eine Person einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, und den Hinterlegungsort in die zentrale Datenbank ein (Art. 360 ff. ZGB). Das Zivilstandsamt darf nur den Erwachsenenschutzbehörden und ausschliesslich im Fall der Urteilsunfähigkeit Auskunft über die Tatsache der Errichtung und den Hinterlegungsort geben.

Der Vorsorgeauftrag kann im Kanton Basel-Stadt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt, Rheinsprung 16/18, 4001 Basel, Tel. 061 267 80 92, hinterlegt werden. Bei dieser Behörde erhalten Sie weitere Informationen über Errichtung und Hinterlegung des Vorsorgeauftrages.

Zur Sicherstellung, dass auch bei einem allfälligen Wohnortwechsel die zuständige Erwachsenenschutzbehörde bei Eintreten der Urteilsunfähigkeit vom Vorsorgeauftrag Kenntnis erhält, besteht die Möglichkeit, einen errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Die Eintragung des Hinterlegungsortes im eidgenössischen Personenstandsregister kann bei jedem Zivilstandsamt beantragt werden.

Die antragstellende Person muss sich persönlich auf einem schweizerischen Zivilstandsamt ausweisen und die Richtigkeit der gemachten Angaben mittels Unterschrift bestätigen. Der Vorsorgeauftrag ist dem Zivilstandsamt weder vorzulegen noch auszuhändigen. Das Zivilstandsamt hat somit keine Pflicht und auch keine Befugnis zu prüfen, ob überhaupt ein Vorsorgeauftrag vorhanden und ob dieser rechtsgültig erstellt worden ist.

Nebst einem Identitätsausweis (Pass/ID) und bei auswärtigem Wohnsitz einer Wohnsitzbescheinigung müssen bisher nicht eingetragene ausländische Personen auch Zivilstandsdokumente einreichen (Geburtsurkunde, Zivilstandsnachweis, etc.).
Die bundesrechtlich festgesetzte Gebühr beträgt Fr. 75.00.

  • Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir Sie um Terminvereinbarung
    Tel. 061 267 95 90

Der korrekt errichtete Vorsorgeauftrag entfaltet seine Gültigkeit jedoch unabhängig von der Eintragung im Zivilstandsregister. Die Eintragung ins Zivilstandsregister ist somit nicht vorgeschrieben und nur bei einem wahrscheinlichen Wohnortwechsel zu empfehlen. Andernfalls genügt die Hinterlegung bei der Erwachsenenschutzbehörde.