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Anmeldung in Basel

Willkommen in Basel!

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:


weitere Informationen:


Schweizer Bürger/-innen
sowie EU-Bürger/-innen mit Zuzug aus einer Schweizer Gemeinde:

  1. Original Heimatschein (Bürger/-innen vom Kanton Basel-Stadt sowie
    EU-Bürger/-innen benötigen keinen Heimatschein)
  2. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  3. Pass oder Identitätskarte
  4. Familienbüchlein / -ausweis (nur bei Zuzug Familie)
  5. Schweizer/-innen: für Ihre Kinder unter 18 Jahren:
    - Familienschein mit Kindereintrag oder Geburtsschein
    EU-Bürger/-innen: für Kinder unter 21 Jahren:
    - Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
  6. Abmeldebescheinigung, wenn der letzte Wohnsitz in einer Schweizer Gemeinde war.


Künftige EinwohnerInnen von Riehen und Bettingen können sich wahlweise in Basel oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
Weitere Infos unter: www.riehen.ch und www.bettingen.ch


EU-Bürger/-innen:
Einreise ohne Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung:

  • Gültiger Arbeitsvertrag (mindestens 12 Std. Arbeitsvertrag im Monat; gilt nicht für Bulgarien und Rumänien)
  • Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte pro Person
  • mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
  • Kinder unter 21 Jahre: Geburtsscheine
  • Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
  • Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen
  • 1 Foto pro Person. Personen aus den 2 erwähnten Ländern müssen ein seperates Arbeitsgesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einreichen.


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Einreise mit Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung:

  • Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person, gültiger Reisepass oder Identitätskarte pro Person, Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen, 1 Foto pro Person
  • mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
  • Kinder unter 21 Jahre: Geburtsscheine
  • Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung


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Nicht EU-Bürger/-innen:

  • Einreise mit Einreisebewilligung: Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  • gültiger Reisepass pro Person
  • gültiges Schweizer Visum
  • Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen


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Einreise mit Zusicherung:

  • Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  • gültiger Reisepass pro Person
  • Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen
  • mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
  • Kinder unter 18 Jahre: Geburtsschein


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Dokumente in Fremdsprachen:

Dokumente werden ausschliesslich in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch akzeptiert. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch die Ausländeberatung der GGG.

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Wichtige Hinweise:

  1. Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt CHF 25.–
  2. Eine eigenständige Anmeldung ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahren) möglich. Bevormundete Personen benötigen eine Einverständniserklärung eines Vormundes.
  3. Anmeldungen mit c/o-Angabe bedingen die Beilage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Adressinhabers oder das Vorweisen eines Untermietvertrags.
  4. Heimatscheine können beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden und die Geburtscheine beim Zivilstandsamt des Geburtsortes.
  5. Ausländische Staatsangehörige, die von einer Schweizer Gemeinde nach Basel-Stadt umziehen, müssen eine Abmeldebescheinigung der ehemaligen Wohngemeinde vorweisen.


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