Willkommen in Basel!
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Schweizer Bürger/-innen sowie EU-Bürger/-innen mit Zuzug aus der Schweiz
- EU-Bürger/-innen mit Zuzug aus dem Ausland
- Nicht EU-Bürger/-innen
weitere Informationen:
Schweizer Bürger/-innen
sowie EU-Bürger/-innen mit Zuzug aus einer Schweizer Gemeinde:
- Original Heimatschein (Bürger/-innen vom Kanton Basel-Stadt sowie
EU-Bürger/-innen benötigen keinen Heimatschein) - Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
- Pass oder Identitätskarte
- Familienbüchlein / -ausweis (nur bei Zuzug Familie)
- Schweizer/-innen: für Ihre Kinder unter 18 Jahren:
- Familienschein mit Kindereintrag oder Geburtsschein
EU-Bürger/-innen: für Kinder unter 21 Jahren:
- Familienbüchlein oder Geburtsurkunde - Abmeldebescheinigung, wenn der letzte Wohnsitz in einer Schweizer Gemeinde war.
Künftige EinwohnerInnen von Riehen und Bettingen können sich wahlweise in Basel oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
Weitere Infos unter: www.riehen.ch und www.bettingen.ch
EU-Bürger/-innen:
Einreise ohne Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung:
- Gültiger Arbeitsvertrag (mindestens 12 Std. Arbeitsvertrag im Monat; gilt nicht für Bulgarien und Rumänien)
- Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte pro Person
- mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
- Kinder unter 21 Jahre: Geburtsscheine
- Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
- Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen
- 1 Foto pro Person. Personen aus den 2 erwähnten Ländern müssen ein seperates Arbeitsgesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einreichen.
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Einreise mit Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung:
- Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person, gültiger Reisepass oder Identitätskarte pro Person, Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen, 1 Foto pro Person
- mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
- Kinder unter 21 Jahre: Geburtsscheine
- Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
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Nicht EU-Bürger/-innen:
- Einreise mit Einreisebewilligung: Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
- gültiger Reisepass pro Person
- gültiges Schweizer Visum
- Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen
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Einreise mit Zusicherung:
- Anmeldeformular und Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
- gültiger Reisepass pro Person
- Adresse in Basel, Riehen oder Bettingen
- mit Ehefrau/Ehemann: Heiratsurkunde
- Kinder unter 18 Jahre: Geburtsschein
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Dokumente in Fremdsprachen:
Dokumente werden ausschliesslich in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie in Englisch akzeptiert. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch die Ausländeberatung der GGG.
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Wichtige Hinweise:
- Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt CHF 25.–
- Eine eigenständige Anmeldung ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahren) möglich. Bevormundete Personen benötigen eine Einverständniserklärung eines Vormundes.
- Anmeldungen mit c/o-Angabe bedingen die Beilage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Adressinhabers oder das Vorweisen eines Untermietvertrags.
- Heimatscheine können beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden und die Geburtscheine beim Zivilstandsamt des Geburtsortes.
- Ausländische Staatsangehörige, die von einer Schweizer Gemeinde nach Basel-Stadt umziehen, müssen eine Abmeldebescheinigung der ehemaligen Wohngemeinde vorweisen.
- Kantonale Verwaltung
- Motorfahrzeug- kontrolle
- Militär und Zivilschutz
- Schulen
- Billag (Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen)