Die Kosten für die Einbürgerung sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich zusammen aus eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Gebühren.
Die Bundesgebühr beträgt:
- CHF 50.– für Jugendliche unter 18 J.
- CHF 100.– für Personen ab 18 J.
- CHF 150.– für Familien mit oder ohne Kinder
Die kantonalen Gebühren sind:
- CHF 600.– für Jugendliche bis 25 J.
- CHF 850.– für Einzelpersonen ab 25 J.
- CHF 950.– für Ehepaare mit oder ohne Kinder
Die kommunalen Gebühren betragen:
in Basel:
- CHF 900.– für Jugendliche bis 25 J.
- CHF 1'300.– für Personen ab 25 J.
- CHF 350.– für Schweizer Bürger
- CHF 50.– für die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht
- CHF 100.– bei gleichzeitigem Gesuch um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht
in Riehen:
- CHF 1'250.– für Jugendliche bis 25 J.
- CHF 1'950.– für Personen ab 25 J.
in Bettingen:
- CHF 800.– für Jugendliche unter 25 J.
- CHF 1'250.– für Personen ab 25 J.
Genaue Auskünfte erhalten Sie von der jeweiligen
Bürgergemeinde (Bürgergemeinde Basel, Gemeinde Riehen, Gemeinde Bettingen)