Das Einbürgerungsverfahren dauert in der Regel ca. 2 Jahre.
Das Migrationsamt, Ressort Einbürgerungen und Bewilligungen, prüft die Einbürgerungsvoraussetzungen, nimmt die vorgeschriebenen Abklärungen vor, führt Gespräche mit den Bewerberinnen und Bewerbern sowie mit deren im Gesuch eingeschlossenen Familienangehörigen und erstellt schliesslich den Erhebungsbericht mit den entsprechenden Empfehlungen an Gemeinde und Bund. Danach folgt eine Einladung zu einem Gespräch durch die zuständige Bürgergemeinde (Einbürgerungskommission). Nach Vorliegen der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wird die Einbürgerung durch Beschluss des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt wirksam.
Einbürgerung Anmeldung
Zur Abklärung, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind und welche Dokumente - je nach Zivilstand - einzureichen sind, ist es empfehlenswert, dass der Bewerber/die Bewerberin oder ein Vertreter der Familie sich persönlich beim Migrationsamt, Ressort Einbürgerungen und Bewilligungen, informieren lässt: Spiegelgasse 12, 4051 Basel, jeweils Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr.
Folgende Dokumente sind in der Regel einzureichen:
- Zivilstandsdokumente (Geburtsscheine, gegebenenfalls Eheschein, Scheidungsurteil, Todesschein, Familienbüchlein usw.)
- Wohnsitzbescheinigungen
- Persönliche schriftliche Erklärung, dass keine Schulden vorhanden sind
- Zentralstrafregisterauszug
- Steuerausweis
- Personalienbogen
- Zustimmungserklärung der Eltern
- Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung
Passkopie (Personalien)