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Gleichgeschlechtliche Partnerschaft

Eintragen einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft


Zuständigkeit

Zuständig für die Eintragung der Partnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren ist das Zivilstandsamt am Wohnort einer der beiden Partnerinnen oder eines der beiden Partner. Dort sind auch frühestens drei bis vier Monate vor dem geplanten Eintragungstermin die erforderlichen Dokumente einzureichen.


Vorverfahren und Voraussetzungen

Das Vorverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere, wenn beide Partner bzw. Partnerinnen das 18. Altersjahr vollendet haben. Es darf keine unaufgelöste Ehe oder eingetragene Partnerschaft und keine unerlaubte Verwandtschaftsbeziehung (direkte Linie, Geschwister) bestehen. Personen, die keinen Wohnsitz in der Schweiz und keine schweizerische Staatsangehörigkeit haben, können in der Schweiz keine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen.


Nach Einreichung des Gesuches und der notwendigen Papiere nehmen Sie bitte nochmals mit uns telefonisch (061 267 95 90/91) Kontakt auf. Wir werden dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Eine wichtige Frage ist, ob Sie eine einfache, rasche Registrierung im Büro unmittelbar nach Unterzeichnung der notwendigen Erklärungen und Abschluss des Vorverfahrens wünschen oder frühestens vier Tage später eine Zeremonie im Trausaal in Analogie zur Eheschliessung.


Soll die Eintragung ausserhalb des Kantons stattfinden, so wird dem Paar eine entsprechende Ermächtigung ausgestellt. Umgekehrt kann bei auswärtigem Wohnsitz mit einer solchen Ermächtigung die Zeremonie auch in Basel stattfinden

Welche Dokumente benötigen schweizerische Paare?

Schweizerische Paare mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen für die Vorbereitung der Partnerschaft in der Regel folgende Dokumente:

  • Ausgefülltes Gesuch für die Eintragung einer Partnerschaft
  • Personenstandsausweise (erhältlich beim Zivilstandsamt des Heimatortes), nicht älter als 6 Monate (nicht notwendig, wenn Heimatort Basel-Stadt und Vorverfahren in Basel, kann auf Wunsch der Brautleute auch durch das Zivilstandsamt BS direkt am Heimatort bestellt werden)
  • Niederlassungsausweise oder neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen
  • Bevormundete Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • persönlicher Ausweis (ID, Pass), bei Zustellung per Post bitte nur Kopien schicken und Originale später mitbringen.


Welche Dokumente benötigen ausländische Paare?
Die für ausländische Paare erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat und Zivilstand verschieden. Eine rechtzeitige Erkundigung beim Zivilstandsamt (1. Stock, Büro 10) erspart unliebsame Verzögerungen. Die ausländischen Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urkunden, die nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, bedürfen einer beglaubigten Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache. In der Regel werden folgende Dokumente im Original benötigt: Geburtsschein, Zivilstands-, Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzausweis, verwitwete oder geschiedene Paare überdies Todesschein bzw. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, sowie ein persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte). Die Dokumente müssen überdies je nach Herkunftsland von der zuständigen Schweizer Vertretung beglaubigt werden.


Namensführung und Bürgerrecht

Die eingetragene Partnerschaft hat nach Schweizer Recht keine Auswirkungen auf den Familiennamen. Im Alltag ist jedoch die Benutzung eines Doppelnamens erlaubt. Der Doppelname setzt sich zusammen aus dem bisherigen Namen und dem nachgestellten Namen des Partners bzw. der Partnerin. Im Pass erfolgt auf Wunsch ein entsprechender Eintrag unter den amtlichen Ergänzungen. In der Identitätskarte ist jedoch kein Eintrag möglich.

Die Partnerschaft hat keine Auswirkungen auf Heimatort und Staatsangehörigkeit