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Pässe und Identitätskarten

Sie brauchen einen neuen Pass oder eine Identitätskarte und wohnen im Kanton Basel-Stadt? Dann gehen Sie wie folgt vor:


Antragstellung

Reichen Sie den Antrag über das Internet ein. Das elektronische Antragsformular finden Sie unter


Oder melden Sie den Antrag telefonisch von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr unter

  • 061 267 41 00

Persönliche Vorsprache

Erscheinen Sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt im Einwohneramt zur Erfassung der Biometriedaten. Dies gilt auch für Kinder ab Geburt. Beziehen Sie beim Einwohneramt am Informationsschalter eine Nummer. Sobald Ihre Nummer aufgerufen wird, begeben Sie sich an den entsprechenden Schalter.

Bitte bringen Sie die bestehenden Ausweise mit. Ein Foto ist nicht erforderlich (dieses wird für Pass und ID vor Ort erstellt). Minderjährige benötigen bis zur Volljährigkeit eine Vollmacht der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters.

Identitätskarten in Riehen und Bettingen:

Personen, die in Riehen oder Bettingen wohnhaft sind, können die Identitätskarte (nicht aber den Pass) auf der Gemeindeverwaltung beantragen. Bringen Sie dafür 1 aktuelles Passfoto  auf Fotopapier mit (35 mm x 45 mm). Beachten Sie dazu die Fotomustertafel für IDs.

Gebühren
inkl. Porto

Die Gebühr ist gleich nach der Bestellung an der Kasse zu entrichten:

  • Pass Erwachsene CHF 145.00
  • Pass Kinder / Jugendliche CHF 65.00
  • Identitätskarte Erwachsene CHF 70.00
  • Identitätskarte Kinder/Jugendliche CHF 35.00


Profitieren Sie vom Kombiangebot (Pass und ID):

  • Erwachsene CHF 158.00
  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr CHF 78.00
Gültigkeitsdauer
  • Kinder/Jugendliche bis zum 18. Altersjahr: 5 Jahre
  • Erwachsene: 10 Jahre
Produktionsfrist Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) ausgeliefert. Auch die Lieferfrist der Identitätskarte liegt bei 10 Arbeitstagen.

Die neuen Ausweise werden mit eingeschriebener Post direkt vom Hersteller an Ihre Wohnadresse geschickt oder können beim Einwohneramt abgeholt werden.
Provisorischer Pass In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden. Er ist maximal 12 Monate gültig und berechtigt zu einer einmaligen Aus- und Einreise. Ein provisorischer Pass kostet CHF 100.00.

Am Wochenende sowie ausserhalb der Schalter- öffnungszeiten können provisorische Pässe auf den Flughäfen (BS, ZH, BE und GE) beantragt werden. Die Gebühr beträgt CHF 150.00. Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der austellenden Behörde (Passbüro oder Notpassstelle) abzugeben.
Ausweis-Verlust Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei angezeigt werden. Für die Beantragung eines neuen Ausweises muss die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle vorliegen. Es ist eine Verlustgebühr von CHF 20.00 zu entrichten.
Reise durch die USA Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt - wie schon der E-Pass 06 - zur visumsfreien Reise in und durch die USA.
Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Pass 03 und
E-Pass 06
Beide Pässe sind bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Öffnungszeiten

Einwohneramt Basel-Stadt
Spiegelgasse 6 (Spiegelhof), 4001 Basel
Montag - Freitag 09.00 - 17.30 Uhr
Samstag 09.00 - 14.00 Uhr

  • Allg. Auskünfte und Pass/ID-Abholung:
    Telefon 061 267 70 98
    Fax 061 267 70 80

Gemeindeverwaltung Bettingen
Talweg 2, 4126 Bettingen
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag - Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Riehen
Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr


Medienmitteilung zum neuen Pass 10 (ab 1.3.2010)

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