Sie brauchen einen neuen Pass oder eine Identitätskarte und wohnen im Kanton Basel-Stadt? Dann gehen Sie wie folgt vor:
| Antragstellung |
Reichen Sie den Antrag über das Internet ein. Das elektronische Antragsformular finden Sie unter
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Persönliche Vorsprache |
Erscheinen Sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt im Einwohneramt zur Erfassung der Biometriedaten. Dies gilt auch für Kinder ab Geburt. Beziehen Sie beim Einwohneramt am Informationsschalter eine Nummer. Sobald Ihre Nummer aufgerufen wird, begeben Sie sich an den entsprechenden Schalter. Personen, die in Riehen oder Bettingen wohnhaft sind, können die Identitätskarte (nicht aber den Pass) auf der Gemeindeverwaltung beantragen. Bringen Sie dafür 1 aktuelles Passfoto auf Fotopapier mit (35 mm x 45 mm). Beachten Sie dazu die Fotomustertafel für IDs. |
| Gebühren inkl. Porto |
Die Gebühr ist gleich nach der Bestellung an der Kasse zu entrichten:
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| Gültigkeitsdauer |
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| Produktionsfrist |
Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) ausgeliefert. Auch die Lieferfrist der Identitätskarte liegt bei 10 Arbeitstagen. Die neuen Ausweise werden mit eingeschriebener Post direkt vom Hersteller an Ihre Wohnadresse geschickt oder können beim Einwohneramt abgeholt werden. |
| Provisorischer Pass |
In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden. Er ist maximal 12 Monate gültig und berechtigt zu einer einmaligen Aus- und Einreise. Ein provisorischer Pass kostet CHF 100.00. Am Wochenende sowie ausserhalb der Schalter- öffnungszeiten können provisorische Pässe auf den Flughäfen (BS, ZH, BE und GE) beantragt werden. Die Gebühr beträgt CHF 150.00. Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der austellenden Behörde (Passbüro oder Notpassstelle) abzugeben. |
| Ausweis-Verlust |
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei angezeigt werden. Für die Beantragung eines neuen Ausweises muss die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle vorliegen. Es ist eine Verlustgebühr von CHF 20.00 zu entrichten. |
| Reise durch die USA |
Der neue Pass 10 erfüllt alle internationalen Anforderungen und berechtigt - wie schon der E-Pass 06 - zur visumsfreien Reise in und durch die USA. Der Pass 03, der seit Januar 2003 ausgestellt wird, berechtigt ebenfalls zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. |
| Pass 03 und E-Pass 06 |
Beide Pässe sind bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. |
| Öffnungszeiten |
Einwohneramt Basel-Stadt
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| Gemeindeverwaltung Bettingen Talweg 2, 4126 Bettingen Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag - Freitag 10.00 - 12.00 Uhr |
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| Gemeindeverwaltung Riehen Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
- Gratis-Hotline
0800 820 008 - Schweizerpass.ch
- Identitätskarte
- Reisen in/durch die USA