Bezugsberechtigung
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, die ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht zwingend) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekanntgegeben.
Privatpersonen, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Daten von Drittpersonen bekannt gegeben, sofern die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.
Kosten
Die Kosten betragen pro Dokument:
- Geburtsurkunde, Trauungsurkunde, Personenstandsausweis,
Heimatschein, Bestätigungen und Bescheinigungen usw.:
CHF 30.– - Familienschein und Ausweis über den registrierten Familienstand:
CHF 40.–, zusätzlich für jede weitere Person CHF 10.– - Familienausweis und Partnerschaftsausweis:
CHF 40.– (mit Hülle plus CHF 10.–) - Geburtszeit: CHF 20.–
Bei Zustellung per Post wird das Porto separat berechnet.