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Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind verpflichtet, einmal wöchentlich an ihren Wohnsitz zurückzukehren.

Wochenaufenthalt wird auf begründetes Gesuch hin nur bewilligt, wenn eine tägliche Rückkehr an den gesetzlichen Wohnort nicht zumutbar ist (z.B. langer Anfahrtsweg, Schichtarbeit).

Wollen Sie sich in Basel als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter anmelden, so gehen Sie wie folgt vor:

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und
Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung reichen ihre Unterlagen persönlich oder schriftlich ein beim:
Einwohneramt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, 4001 Basel


Mitzubringen bzw. einzusenden sind für Schweizer/-innen:


Mitzubringen bzw. einzusenden sind für Ausländer/-innen:


Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder der Einwohnerkontrolle Ihres gesetzlichen Wohnortes.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Grenzgängerinnen und Grenzgänger können sich in Basel ebenfalls als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter anmelden, sofern eine tägliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort nicht zumutbar ist.

Die Unterlagen sind persönlich oder schriftlich einzureichen beim:
Einwohneramt Basel-Stadt, Spiegelgasse 6, 4001 Basel


Mitzubringen bzw. einzusenden sind für Grenzgänger/-innen:



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