Wozu die Registerharmonisierung?
Auf Bundesebende trat per 1. Januar 2008 das Bundesgesetz über die Registerharmonisierung der Einwohnerregister in Kraft. Ziel ist es, gesamtschweizerisch die bisher ungleichen Systeme verbindlich zu regeln und in den wesentlichen Punkten zu vereinheitlichen, sprich zu harmonisieren (RHG Art. 6). Diese Modernisierung erleichtert den Datenaustausch und die bevölkerungsstatistischen Erhebungen:
- Die Bevölkerungsstatistik wird aktueller, denn die nötigen Daten können jederzeit aus den Einwohnerregistern erhoben werden (RHG Art. 14-18). Dies gilt auch für die Volkszählung, die bisher alle 10 Jahre per Fragebogen durchgeführt wurde.
- Die bundesweite Anpassung der Einwohnerregister ermöglicht den elektronischen Datenaustausch zwischen den Registern. Das Meldewesen wird somit stark vereinfacht. Ein Wegzug aus Basel-Stadt in eine andere Gemeinde oder ein Zuzug wird künftig auf elektronischem Weg und verschlüsselt abgewickelt (RHG Art. 10).
Warum die Wohnung als statistische Einheit?
Als Haushalt versteht sich eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus (EV RHG §3) mit allen darin wohnhaften Personen. Der Haushalt gilt als wichtige statistische Bezugsgrösse, da die Bewohner in der Regel eine ökonomische Einheit bilden und sich Erwerbs-, Betreuungs- und Familienarbeit, Freizeit, Einnahmen und Ausgaben teilen. Wirtschaft und Politik sind an Informationen zur Struktur und Entwicklung von Haushalten interessiert, zum Beispiel für die Siedlungs- und Infrastrukturplanung sowie für Marktuntersuchungen.
Was bedeutet das für das Einwohnerregister des Kantons Basel-Stadt
Da in den verschiedenen kantonalen und kommunalen Einwohnerregistern bisher keine einheitliche Definition von Haushalt existierte, wurden (administrative) Wohnungs- und Gebäudenummern eingeführt und jeder Person im Einwohnerregister zugewiesen (RHG Art. 6, Art. 8). Die Identifikation der einzelnen Personen erfolgt ihrerseits über die neue AHV-Nummer. Das Einwohnerregister Basel-Stadt entspricht somit den Bundesvorgaben und ebenso den internationalen Normen.