Das Migrationsamt, Ressort Einbürgerungen und Bewilligungen, ist die erste Anlaufstelle für ausländische Staatsangehörige, die im Kanton wohnhaft sind und Schweizer bzw. Schweizerin werden wollen. Wir beraten Sie und nehmen gerne Ihre Anmeldung für die Einbürgerung entgegen - ohne Voranmeldung - an der Spiegelgasse 12, 3. OG, jeweils am Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr.
Auf Gemeindeebene sind die Bürgergemeinden Basel, Riehen oder Bettingen zuständig, auf Bundesebene das Bundesamt für Migration (BFM) sowie auf kantonaler Ebene das Migrationsamt.
Schweizerinnen und Schweizer, die das Kantonsbürgerrecht von Basel-Stadt und das Gemeindebürgerrecht von Basel, Riehen oder Bettingen erwerben wollen, wenden sich direkt an die entsprechende Bürgergemeinde.
Gesetzliche Voraussetzungen
- 12 Jahre tatsächlicher Wohnsitz in der Schweiz, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuchs
- 2 Jahre Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde innerhalb des Kantons Basel-Stadt
(unmittelbar vor der Anmeldung)
Für
die Frist von 12 jahren wird die Zeit, während welcher Unmündige zwischen vollendetem 10. und 20. Lebensjahr
in der Schweiz gelebt haben, doppelt gerechnet. Der Wohnsitz muss bis zur definitiven Einbürgerung beibehalten
werden.
Ehegatten können sich einzeln oder gemeinsam, wenn beide die
Voraussetzungen erfüllen (deutsche Sprache, Leumund, Wohnsitzfristen), einbürgern lassen. Unmündige
Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern einbezogen. Eine selbstständige Einbürgerung
ist mit Zustimmung des Inhabers der elterlichen Sorge möglich.
Die Aufnahme
in das Bürgerrecht setzt weiter voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber
- einen guten Leumund besitzen,
- mit den allgemeinen Lebensgewohnheiten und wichtigen öffentlichen Institutionen in Gemeinde, Kanton und Bund vertraut sind, die schweizerische Demokratie bejahen und die geltende Rechtsordnung respektieren,
- ihren privaten und öffentlich-rechtlichen (Zahlungs-) Verpflichtungen nachkommen,
- nachweislich über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen,
welche die Kommunikation im Alltag und mit öffentlichen Institutionen, respektive Behörden, ermöglichen
(Sprachstandanalyse).
Hinweis
zur Sprachstandanalyse
Nach Annahme des Gegenvorschlags zur Sprachinitiative vom
27. November 2011, werden deutsche Sprachkenntnisse sowie deren Nachweis als materielle Einbürgerungsvoraussetzung
im Kanton Basel-Stadt festgeschrieben. Die Organisation und Durchführung der Sprachstandanalyse obliegt
der Bürgergemeinde Basel.
Voraussetzungen
Es sind mindestens
die folgenden Kompetenzstufen des Gemeinsamen
Europäischen
Referenzrahmens
für
Sprachen
zu erfüllen:
- Im mündlichen Ausdruck die Kompetenzstufe B1
- Im schriftlichen Ausdruck die Kompetenzstufe A2.1
- Im Lesen die Kompetenzstufe A2.2
Von
der Sprachstandanalyse befreit sind Personen,
- die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind oder eine Bescheinigung (Schulbestätigung) beibringen, welche bestätigt, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller während mindestens dreier Jahre ohne Unterbruch die staatliche oder staatlich bewilligte Volksschule oder einen staatlichen oder staatlich bewilligten Ausbildungsgang der Sekundarstufe II in deutscher Sprache und im deutschsprachigen Raum absolviert hat,
- ein Telc- oder Goethe-Sprachdiplom beibringen, welches bescheinigt, dass die
Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Prüfung mindestens auf den vorgenannten Kompetenzstufen
erfolgreich bestanden hat.
Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die sich erheblich und andauernd auf die Lern- und Leistungsfähigkeit auswirken, kann im Einzelfall und auf begründetes Gesuch hin ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Die Voraussetzungen werden von der Bürgergemeinde der Stadt Basel geprüft.