Die bekannteste Aufgabe eines Zivilstandsamtes ist die Durchführung und Gestaltung der Ziviltrauung. Das Verfahren zur Eheschliessungs- vorbereitung, das jeder Trauung vorausgeht, beansprucht viel Zeit. Es verlangt zudem ein erhebliches juristisches Fachwissen - vor allem bei internationalen Eheschliessungen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Beurkundung des Personenstandes und damit die Führung des elektronischen Personenstandsregisters. Alle im Kanton erfolgten Geburten, Trauungen, Eintragungen von gleichge- schlechtlichen Partnerschaften, Todesfälle und Kindsanerkennungen sowie die Gerichts- und Verwaltungsentscheide (Scheidungen, Vaterschaftsurteile, Namensänderungen, Adoptionen etc.) werden in dieses zentrale, eidgenössische Register eingetragen.
Ins Zivilstandsamt integriert ist das Bestattungsbüro. Es trifft bei Todesfällen zusammen mit den Angehörigen die für die Bestattung notwendigen Anordnungen. Das Zivilstandsamt nimmt überdies Namenserklärungen im Anschluss an eine Scheidung entgegen und beurkundet sie. Als einziges Zivilstandsamt im Kanton übernimmt es auch die meisten Aufgaben, die das Gesetz der kantonalen Aufsichtsbehörde zuweist. So überprüft es z.B. ausländische Zivilstandsdokumente auf deren Gültigkeit in der Schweiz.
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