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Aufgaben

Die Aufgaben der Bewährungshilfe Basel-Stadt sind:




Gefängnis-Sozialdienst in den Basler Gefängnissen

  • Sachhilfe wie z.B. Sicherstellung von Mietzinszahlungen und Krankenkassenprämien, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung in Haft
  • In Untersuchungshaft ggf. in Absprache mit der Verfahrensleitung Herstellen von Kontakten mit Dritten (Untersuchungshäftlinge können von sich aus nur über den überwachten Postweg mit Aussenstehenden Kontakt aufnehmen.)
  • Basler Gefängisse: Untersuchungsgefängnis Waaghof und Bezirksgefängnis Sissach (hier stehen dem Kanton Basel-Stadt eine Anzahl von Plätzen für den Strafvollzug zur Verfügung)


Unterstützung von Platzierungen in geeigneten Massnahmen-Institutionen und Begleitung während der Massnahme

  • z.B. Drogentherapie, Alkoholtherapie oder Massnahme für junge Erwachsene,
    Eintritt bereits vor der Verurteilung oder nach der Gerichtsverhandlung möglich,
    Massnahmen dienen der Behandlung von StraftäterInnen mit dem Ziel, das Rückfallrisiko zu verringern.


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Betreuung von Personen nach vorzeitiger Entlassung aus der Untersuchungshaft

  • Personen, die nach Abschluss der Ermittlungen aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil keine Fortsetzungs- resp. Verdunkelungsgefahr besteht, müssen u.U. bestimmte Auflagen einhalten, die durch die Bewährungshilfe kontrolliert werden.


Unterstützung von Entlassungsvorbereitungen

  • Vorbereitungen für den Austritt aus Strafanstalten und Massnahmeninstitutionen, wie z.B. Wohnungssuche, Arbeitssuche, Sicherstellung der medizinischen Betreuung, allenfalls Suche von geeigneten ambulanten Therapiemöglichkeiten etc.
  • Bei den Entlassungsvorbereitungen ist oft die betreffende Strafanstalt oder Massnahmen-Institution federführend, die Bewährungshilfe Basel-Stadt ist jedoch wegen ihrer Kenntnisse der regionalen Verhältnisse meist ebenfalls beteiligt.


Erstellen von Sozialberichten und Stellungnahmen

  • Sozialberichte: z.B. Bericht über eine abgeschlossene Bewährungshilfe zu Handen des Strafgerichts oder der Abteilung Strafvollzug oder Zwischenbericht mit Empfehlung von geeigneten Massnahmen im Fall von akuter Rückfallgefahr
  • Stellungnahmen: z.B. Stellungnahme zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bedingte Entlassung aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug sinnvoll erscheint


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Beratung und Begleitung von Personen mit einer Bewährungshilfe-Auflage

  • Beratung und Begleitung: Zu den Aufgaben der Bewährungshilfe Basel-Stadt gehören hier Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Finanzen/Schulden, Umgang mit Behörden, Umgang mit persönlichen Problemen, Gesundheit, Freizeitgestaltung u.a..
  • Bewährunghilfe Auflage: Bewährungshilfe wird entweder nach einer bedingten Verurteilung durch das Strafgericht oder nach einer bedingten Entlassung durch die zuständige Strafvollzugsbehörde angeordnet.
    Die betreffenden KlientInnen sind für die Dauer der verfügten Probezeit (1 – 5 Jahre) verpflichtet, den Kontakt mit dem Bewährungshelfer/der Bewährungshelferin aufrecht zu erhalten.
    Zuständig für die Betreuung ist die Bewährungshilfe im Wohnsitzkanton der KlientInnen, unabhängig davon, in welchem Kanton die Verurteilung erfolgte.


Vermittlung von geeigneten Fachpersonen und Freiwilligen für die Übernahme von Bewährungshilfe-Mandaten und Weisungen

  • Fachpersonen: Die Bewährungshilfe arbeitet hier mit MitarbeiterInnen ambulanter Beratungsstellen wie z.B. Drop In, Neustart (SozialarbeiterInnen und PsychologInnen), Bezugspersonen in stationären Suchthilfe-Einrichtungen wie dem Haus Gilgamesch, Einrichtungen der ambulanten Wohnbegleitung wie HEKS-Wohnen etc. zusammen.
    Weisungen (s.u.) werden auch häufig von TherapeutInnen (PsychiaterInnen und PsychologInnen) durchgeführt, die in eigener Praxis oder in einer Klinik wie den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel arbeiten.
  • Freiwillige: Für einige KlientInnen ist eine Betreuung und Begleitung durch Freiwillige, wie die Freiwilligen BewährungshelferInnen des Vereins Neustart, besser geeignet als der Kontakt mit professionellen HelferInnen, weil sie z.B. umfassender und/oder näher an ihrem täglichen Lebensumfeld erfolgen kann.
  • Bewährunghilfe (Auflage/Mandat): Bewährungshilfe wird entweder nach einer bedingten Verurteilung durch das Strafgericht oder nach einer bedingten Entlassung durch die zuständige Strafvollzugsbehörde angeordnet.
    Die betreffenden KlientInnen sind für die Dauer der verfügten Probezeit (1 – 5 Jahre) verpflichtet, den Kontakt mit dem Bewährungshelfer/der Bewährungshelferin aufrecht zu erhalten.
    Zuständig für die Betreuung ist die Bewährungshilfe im Wohnsitzkanton der KlientInnen, unabhängig davon, in welchem Kanton die Verurteilung erfolgte.
  • Weisungen: können z.B. die Fortführung einer bereits begonnenen ambulanten Psychotherapie, den Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle oder die Verpflichtung zu einer Schuldenberatung beinhalten (in der Regel für die Dauer der Probezeit).


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Kontrolle und Begleitung von extern durchgeführten Bewährungshilfen und Weisungen

  • Wenn Bewährungshilfen und Weisungen durch Dritte durchgeführt werden, bleibt bei der Bewährungshilfe Basel-Stadt eine Person für den Klienten/die Klientin verantwortlich. Sie unterstützt die beauftragte Fachperson z.B. im Fall von Schwierigkeiten, erhält von dieser halbjährlich Berichte über den Verlauf der Bewährungshilfe resp. Weisung, stellt bei Undurchführbarkeit die Information der zuständigen Behörden (Strafgericht oder Strafvollzugsbehörde) sicher und bespricht mit diesen das weitere Vorgehen.


Beratung und Begleitung von ehemals Straffälligen auf freiwilliger Basis

  • Die Dienstleistungen Bewährungshilfe Basel-Stadt stehen im Rahmen des generellen Auftrags auch im Kanton angemeldeten Personen offen, die keine Auflagen zu einer Zusammenarbeit zu befolgen haben, sondern von sich aus um Unterstützung nachfragen.


Beratung der Angehörigen von Straffälligen

  • In erster Linie geht es hier darum, die Angehörigen bei der Bewältigung der Schwierigkeiten zu unterstützen, die durch die Inhaftierung einer ihnen nahe stehenden Person entstanden sind (wie z.B. finanzielle Einbussen durch Wegfall eines Erwerbseinkommens, Unterstützung beim Erledigen damit verbundener administrativer Angelegenheiten, Bewältigung psychischer Probleme etc.)


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Beratung von Weggewiesenen nach häuslicher Gewalt

  • Bei Vorfällen von häuslicher Gewalt kann die Kantonspolizei den Täter/die Täterin für bis zu 12 Tage aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Bei einer solchen Wegweisung werden die Betroffenen auf das Beratungsangebot der Bewährungshilfe aufmerksam gemacht, und von dieser kontaktiert.


Zusammenarbeit mit beteiligten Behörden

  • Unterstützung der Arbeit von Behörden, die ebenfalls mit den betreffenden KlientInnen zu tun haben (wie Sozialhilfe, Amt für Arbeit und Wirtschaft, Betreibungsamt, Migrationsbehörden), insbesondere in der Zeit der Untersuchungshaft, in der die KlientInnen selbst nur in sehr eingeschränkter Form kommunizieren können.
  • Ggf. auch Vermittlung zwischen Behörden und betreuten KlientInnen.


Triage: Vermittlung an andere geeignete Stellen

  • Die Bewährungshilfe Basel-Stadt kennt die wichtigsten Akteure des Sozialen Basel und kann bei Bedarf auch Kontakte zu geeigneten Stellen in anderen Kantonen herstellen und die KlientInnen bei der ersten Kontaktaufnahme mit diesen unterstützen.


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