Das Migrationsamt gliedert sich in zwei Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben:
Die Abteilung Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung
- regelt die Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
- ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung
- stellt die für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise aus
- prüft die Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
- ergreift die nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten und verfügt deren Wegweisung
- erstellt die nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer und führt die dafür notwendigen Abklärungen durch.
Die Abteilung Massnahmen und Rückkehr
- führt die Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Bundesamt für Migration zugewiesen wurden
- ist zuständig für die Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (z.B. Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung etc.)
- erstellt bei Vorliegen des Tatbestandes die Verzeigung an das Strafgericht
- verfügt Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und stellt den Wegweisungsvollzug sicher
- verwaltet das Lager bei zivilgerichtlich angeordneten Wohnungsräumungen (Exmissionen).
So finden Sie uns: