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Migrationsamt

Das Migrationsamt gliedert sich in zwei Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgaben:

Die Abteilung Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung

  • regelt die Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
  • ist Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung
  • stellt die für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise aus
  • prüft die Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
  • ergreift die nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten und verfügt deren Wegweisung
  • erstellt die nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer und führt die dafür notwendigen Abklärungen durch.


Die Abteilung Massnahmen und Rückkehr

  • führt die Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Bundesamt für Migration zugewiesen wurden
  • ist zuständig für die Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (z.B. Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung etc.)
  • erstellt bei Vorliegen des Tatbestandes die Verzeigung an das Strafgericht
  • verfügt Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und stellt den Wegweisungsvollzug sicher
  • verwaltet das Lager bei zivilgerichtlich angeordneten Wohnungsräumungen (Exmissionen).


So finden Sie uns: