Regierungsrat modifiziert Einbürgerungsgebühren und unterstützt die Aktion «ybaslere» der Bürgergemeinde der Stadt Basel

Der Regierungsrat hat die Bürgerrechtsverordnung teilrevidiert und dabei bei den Gebühren angepasst. Er orientiert sich dabei an der Bürgergemeinde der Stadt Basel, die per Anfang 2020 verschiedene Änderungen bei den Einbürgerungsgebühren vorgenommen hat. Erstens kann der Kanton neu auch explizit Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern die Einbürgerungsgebühren vollständig sowie zweitens den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen hälftig erlassen. Er schliesst sich drittens der Aktion «ybaslere» der Bürgergemeinde an. Die Änderung tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.

Menschen, die unverschuldet Sozialhilfe beziehen, soll der Zugang zur Einbürgerung nicht durch die Gebührenlast verwehrt werden. Die Möglichkeit für einen kantonalen Gebührenerlass gilt sowohl für Personen ausländischer Nationalität wie auch für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das kantonale und kommunale Bürgerrecht erwerben wollen. Eine Änderung bei den Gebühren gibt es durch die Teilrevision der Bürgerrechtsverordnung sodann für Einbürgerungswillige, die Ergänzungsleistungen beziehen. Ihnen wird die Einbürgerungsgebühr künftig zur Hälfte erlassen.

Schliesslich hat sich der Regierungsrat mit einer vorübergehenden Anpassung der Bürgerrechtsverordnung dafür ausgesprochen, die temporäre Aktion «ybaslere» der Bürgergemeinde der Stadt Basel zu unterstützen. Sie ermöglicht Schweizerinnen und Schweizern im Alter zwischen 19 und 25 Jahren den Erwerb des Basler Bürgerrechts vorübergehend mit einer reduzierten kantonalen Einbürgerungsgebühr von 150 statt 300 Franken. Die kommunalen Gebühren betragen 100 statt 200 Franken.

Diese Änderungen gehen unter anderem auf einen Vorstoss aus dem Grossen Rat zurück (Anzug Beatrice Isler, CVP, betreffend «kantonale Einbürgerungsgebühren»), den der Regierungsrat damit zur Abschreibung empfiehlt.

nach oben