Gebührenerhebung bei der Eintragung von Geburten

Für die Registrierung von Geburten werden im Kanton Basel-Stadt künftig die bundesrechtlichen Gebühren erhoben. Die gegenwärtig längeren Wartezeiten für Geburtsurkunden werden dank einer Personalaufstockung gesenkt. Sie sind das Resultat der deutlich gestiegenen Anzahl von Geburten im Kanton Basel-Stadt und der zunehmenden Komplexität bei den Abklärungen.

Momentan registriert das Zivilstandsamt Basel-Stadt rund 5000 Geburten pro Jahr. Das ist rund ein Drittel mehr als noch vor zehn Jahren. Bei der letzten statistischen Auswertung hatten über die Hälfte der Mütter keinen Wohnsitz in Basel-Stadt. Rund 40% wohnten in Basel-Stadt, ebenfalls rund 40% in Basel-Landschaft, rund 10% in andere Kantonen und nochmals knapp 10% im Ausland.

Diese zunehmende Beliebtheit von Basel-Stadt als Geburtskanton hat zur Folge, dass das Zivilstandsamt einer erhöhten Arbeitslast ausgesetzt ist. Die Registrierung von Geburten im Personenstandsregister muss nämlich durch das jeweilige Zivilstandsamt am Geburtsort erfolgen, unabhängig vom Wohnsitz der Mütter. Für die Registrierung einer Geburt müssen unter anderem Abklärungen zu Namen, Zivilstand, Wohnsitz und Herkunft der Eltern getätigt werden. Aufgrund des höher werdenden Anteils an ausserkantonalen und ausländischen Eltern hat die Komplexität der Abklärungen zugenommen, die im Vorfeld der Registrierung gemacht werden müssen.

Bisher wurden die zivilstandsamtlichen Tätigkeiten für die Registrierung einer Geburt nicht verrechnet. Neu werden für ab dem 1. September 2023 erfolgte Geburten die Gebühren für die effektiv angefallenen Tätigkeiten erhoben. Je nach Aufwand können die Gebühren künftig von weiterhin null bis – nach besonders aufwendigen Tätigkeiten des Zivilstandsamts – in ausserordentlichen Fällen bis über 200 Franken betragen. Diese Gebühren ermöglichen dem Zivilstandsamt, zwei zusätzliche Personen anzustellen und somit die Wartezeiten namentlich bei Geburtsurkunden wieder zu senken.

Gemäss eidgenössischer Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen sind Dienstleistungen der Zivilstandsämter gebührenpflichtig.

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