Arbeiten statt Bussen zahlen
Wollen Sie gemeinnützige Arbeit leisten anstatt Ihre Busse bzw. Geldstrafe zu bezahlen oder die Freiheitsstrafe abzusitzen?
Bitte reichen Sie Ihr Gesuch um Umwandlung der Strafe in gemeinnützige Arbeit schriftlich ein unter Beilage des Strafbefehls/Urteils und bei ausländischen Staatsangehörigen unter Beilage eines Nachweises des Aufenthaltsrechts:
Amt für Justizvollzug
Straf- und Massnahmenvollzug
Spiegelgasse 12
4001 Basel
Wenn Sie die Bewilligung zur Umwandlung der Busse, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit erhalten haben, beraten wir Sie gerne weiter:
=> Tel. +41 61 267 33 81
- Montag, Dienstag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Mittwoch: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
- Freitag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Diese Möglichkeiten bieten wir Ihnen:
- externer Einsatz in einer gemeinnützigen Institution;
- interner Einsatz in der Gärtnerei, in der eigenen Grossküche oder im technischen Dienst.
Hinweis:
Zur Durchführung der Sprechstunde zur Gemeinnützigen Arbeit halten wir uns an die kantonalen Vorgaben und an die Richtlinien des BAG.
Telefonisch können Sie uns weiterhin erreichen – bleiben Sie gesund!
Merkblätter:
- Merkblatt GA (PDF, 90 KB)
Ziele der gemeinnützigen Arbeit
- Die Verurteilten üben eine Tätigkeit zugunsten der Gesellschaft aus. Sie verbüssen so die Strafe ohne ihre familiären, sozialen und finanziellen Pflichten zu vernachlässigen.
- Gemeinnützige Arbeit sensibilisiert die Öffentlichkeit für die soziale Eingliederung der verurteilten Personen.