Namensänderung

Namensänderung
Das Bevölkerungsamt ist für die Entgegennahme von Namensänderungsgesuchen zuständig. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben. Das ausführlich begründete Gesuch muss schriftlich eingereicht werden und amtliche Nachweise über Alter und Heimat beinhalten.
Damit ein Namensänderungsgesuch bewilligt werden kann, müssen gemäss Art. 30 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) achtenswerte Gründe vorliegen. Die ordentliche Namensänderung ist gestützt auf § 38 Abs. 1, II. Ziff. 1 der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch kostenpflichtig.
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Telefon 061 267 60 20 möglich.
Achtung:
Namenserklärungen sind beim Zivilstandsamt abzugeben.
Weitere Informationen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 30
- Merkblatt Vornamen Kind (PDF, 38 KB, nicht barrierefrei)
- Gesuch Vornamen Kind (PDF, 29 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Vornamen volljährige Person (PDF, 37 KB, nicht barrierefrei)
- Gesuch Vornamen volljährige Person (PDF, 25 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Familienname Kind (PDF, 116 KB, nicht barrierefrei)
- Gesuch Familienname Kind (PDF, 29 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt Familienname volljährige Person (PDF, 37 KB, nicht barrierefrei)
- Gesuch Familienname volljährige Person (PDF, 25 KB, nicht barrierefrei)