Erklärung Angabe Geschlecht

Informationen und Unterlagen zur Erklärung des Geschlechts

Informationen zur Änderung des Geschlechts

Erklärung über die Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

(Art. 14b Zivilstandsverordnung)

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister ab Januar 2022 rasch und unbürokratisch ändern.
Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches und die damit verbundenen Anpassungen in der Zivilstandsverordnung und der Verordnung der Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, kostet diese zusätzlich 30 Franken. Falls Ihre gesetzliche Vertretung ihre Einwilligung geben muss, kostet die Beglaubigung der Unterschrift 30 Franken zusätzlich.

Es kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung).

Wenn Sie den Eintrag Ihres Geschlechts (und Ihres Vornamens) ändern lassen wollen, wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an uns:

erklaerung@jsd.bs.ch oder Tel. +41 61 267 95 90

Bei der Terminvereinbarung  teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen.

 

Weitere Informationen: