Bestellung von Urkunden

Heimatschein, Personenstandsausweis, Todesurkunde - diese und weitere Registerauszüge erhalten Sie online oder direkt beim Zivilstandsamt Basel-Stadt.

Bezugsberechtigung und Kosten

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis der Daten, welche ihren Personenstand betreffen. Bei gesetzlicher oder vertraglicher Vertretung (schriftliche Vollmacht) werden die Daten im Rahmen der Vertretungsbefugnisse bekanntgegeben. Privaten, die ein unmittelbares und schutzwürdiges Interesse nachweisen, werden Personendaten bekannt gegeben, wenn die Beschaffung bei den direkt betroffenen Personen nicht möglich oder offensichtlich nicht zumutbar ist.

Gebühren pro Auszug, Bestätigung oder Bescheinigung:

  • Geburtsurkunde, Trauungsurkunde, Personenstandsausweis,
    Heimatschein, Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige, Bestätigungen und Bescheinigungen u.a.:
    Fr. 30.–
  • Ausweis über den registrierten Familienstand oder Familienschein:
    Fr. 40.–, zusätzlich für jede weitere Person CHF 10.–
  • Familienausweis und Partnerschaftsausweis:
    Fr. 40.– (mit Hülle plus Fr. 10.–)

Soll die Urkunde bei persönlicher Bestellung sofort ausgestellt werden, erfolgt ein Zuschlag von 50 %.

Bei Zustellung per Post wird das Porto separat berechnet.

 

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Bestellung der Registerauszüge

Sie können den gewünschten Registerauszug online, per E-Mail bzw. brieflich bestellen oder persönlich am Schalter. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Bei grossem Arbeitsanfall kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie deshalb um Geduld.

Onlinebestellung:

Nutzen Sie den Online-Dienst indem Sie unten auf das gewünschte Dokument klicken. Die Bestellung muss gleich online bezahlt werden. 

  • Geburtsurkunde (Schweizer oder internationales Formular CIEC) für im Kanton Basel-Stadt geborene Personen;
  • Bestätigung einer·Kindesanerkennung für im Kanton Basel-Stadt anerkannte Kinder;
  • Trauungsurkunde (Schweizer oder internationales Formular CIEC) für im Kanton Basel-Stadt geschlossene Ehen;
  • Partnerschaftsurkunde für im Kanton Basel-Stadt eingetragene Partnerschaften;
  • Todesurkunde (Schweizer oder internationales Formular CIEC) für im Kanton Basel-Stadt verstorbene Personen;
  • Personenstandsausweis für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt;
    Ein Personenstandsausweis wird in der Regel dazu benötigt, den aktuellen Zivilstand nachzuweisen (z.B. für Pensionskassen oder Versicherungen).
  • Heimatschein für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt;
  • Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige;
  • Ausweis über den registrierten Familienstand oder Familienschein für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt (wird in der Regel für erbrechtliche Zwecke benötigt);
  • Familienausweis für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt (entspricht dem früheren Familienbüchlein und gibt Auskunft über die Eheschliessung und deren Auflösung sowie über Kinder aus dieser Ehe);
  • Partnerschaftsausweis für Bürgerinnen und Bürger des Kantons Basel-Stadt;

Persönlichen Bestellung:

Sie können die oben genannten Auszüge persönlich während der Öffnungszeiten im Büro 25 (2. Stock) mit ID/Pass und falls vorhanden mit dem Familienbüchlein bzw. Familienausweis bestellen. Soll die Urkunde sofort ausgestellt werden, erfolgt ein Zuschlag von 50 %.

Schriftliche Bestellung:

Bei einer schriftlichen Bestellung per E-Mail oder brieflich benötigen wir folgende Angaben:

  • Name (+ evtl. Geburtsname/Allianzname), Vorname und Geburtsdatum der betroffenen Person/en
  • Datum des Ereignisses (Geburt, Anerkennung, Eheschliessung, Tod)
  • Name (+ Geburtsname/Allianzname) und Vorname der Eltern
  • Zustelladresse und Telefonnummer tagsüber

Falls Sie den Auszug auf dem Zivilstandsamt abholen, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk, ebenso wenn Sie eine Drittperson beauftragen. Dokumente können frühestens drei Arbeitstage nach der Bestellung abgeholt werden. Andernfalls erhalten Sie den Auszug per Post (mit Rechnung, plus Versandkosten und Postgebühren).

Es empfiehlt sich jeweils auch den Verwendungszweck des Dokumentes bzw. den Grund der Bestellung anzugeben, damit die Urkunde in der richtigen Ausführung ausgestellt werden kann.

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