Grenzgängerbewilligung

Eine Grenzgängerbewilligung benötigen Sie, wenn Sie im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten.
Grenzgängerbewilligung
Angehörige von EU-27-/EFTA-Migliedstaaten (PDF, 54 KB, nicht barrierefrei) fallen unter den persönlichen Geltungsbereich des Freizügigkeitsabkommens. Für Drittstaatsangehörige kommen Art. 35 und 39 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) zur Anwendung.
Eine Grenzgängerbewilligung kann nur an Drittstaatsangehörige erteilt werden, wenn sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz besitzen und zusätzlich mindestens seit sechs Monaten in der Grenzzone wohnen.
Rückkehr an den Wohnsitz:
In Anlehnung an das Freizügigkeitsabkommen müssen Grenzgängerinnen und Grenzgänger wöchentlich an ihren Wohnsitz im Ausland zurückkehren. Ein wichtiges Erfordernis bei der Prüfung von Grenzgängergesuchen für Drittstaatsangehörige ist die Beachtung der arbeitsmarktlichen Vorschriften (Vorrang der inländischen Arbeitskräfte, Arbeits- und Lohnbedingungen; 18-23 AIG).
Weitere Informationen:
Elektronische Anträge:
- Wiederteilung/Umwandlung/Verlängerung Grenzgängerbewilligung EU/EFTA
- Mutationsmeldung Grenzgängerbewilligung
Grenzgänger: Neuerteilung EU/EFTA Staatsangehörige
Gesuch einreichen:
Die Arbeitsbescheinigung/Einstellungserklärung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus der EU/EFTA* (PDF, 54 KB, nicht barrierefrei) ist vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin vollständig ausgefüllt einzureichen beim:
- Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt
Migrationsamt
Abteilung Einbürgerungen und Bewilligungen
Postfach
4001 Basel
*Ohne Kroatien
Wichtiges Formular:
Wichtige Informationen:
Grenzgänger: Gesuch übrige Staatsangehörige
Für die Erteilung einer Grenzgängerbewilligung an Angehörige von Nicht-EU-Ländern (Drittstaatsangehörige) und von Kroatien bestehen besondere Regelungen. Auskunft über die Zulassung zum schweizerischen Arbeitsmarkt gibt das Staatssekretariat für Migration.
Angaben, resp. Unterlagen für erstmaliges Gesuch:
- Ausführliche Begründung (wirschaftliche Notwendigkeit, vorgesehener Einsatz des/der Auländer/in)
- Fähigkeitszeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnisse des/der Ausländer/in
- Unterlagen über die Personalsuche auf dem inländischen Arbeitsmarkt (Inserate, Stellenmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum)
- Arbeitsvertrag
In der Regel muss eine Vollzeitstelle (mindestens 75%-Anstellung) vorhanden sein.
Gesuch elektronisch einreichen:
Gesuch um Bewilligung zur Beschäftigung eines Grenzgängers oder einer Grenzgängerin aus Kroatien
- Amt für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung Arbeitsbewilligungen
Utengasse 36
Postfach
4005 Basel
Weitere Informationen:
Gesuch Grenzgängerbewilligung EU/EFTA für Selbstständige
Zulassungsvoraussetzungen:
Personen, die in der Schweiz eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen und in einem Vertragsstaat wohnhaft sind erhalten eine Grenzgängerbewilligung EU/EFTA mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Diese berechtigt zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Selbstständigkeit muss bereits bei der Einreichung des Gesuchs nachgewiesen werden.
Berufliche und geographische Mobilität:
Es besteht innerhalb der Schweiz volle berufliche und geographische Mobilität. Der Wechsel zur Unselbstständigkeit sowie der Wechsel des Aufenthaltsortes im Ausland und des allfälligen Wochenaufenthaltsortes in der Schweiz sind meldepflichtig.
Gesuch stellen:
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit den erforderlichen Unterlagen an die nachfolgende Adresse:
- Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Migrationsamt
Abteilung Einbürgerungen und Bewilligungen
Postfach
4001 Basel
Wichtige Links:
Formular: