Migrationsamt

Das Migrationsamt erteilt Einreise-, Aufenthalts- und Grenzgängerbewilligungen und ist zuständig für Aufenthaltsverlängerungen. Es ist zudem die erste Anlaufstelle für ausländische Staatsangehörige, die sich einbürgern lassen wollen. Bei Personen, die ihr Aufenthaltsrecht verwirkt haben und nicht freiwillig ausreisen, leitet das Migrationsamt die erforderlichen Vollzugshandlungen ein. Es fungiert als Strafverfolgungsbehörde im Ausländerrecht.

Informationen zum Krieg in der Ukraine:

Auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration (SEM) sind die aktuellen Informationen zu finden.

Auf der Homepage des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) finden Sie aktuelle Informationen für Stellensuchende, Selbständigerwerbende und Arbeitgebende.

Weitere Informationen sind unter support-ukraine.bs.ch zu finden.

 

Folgende Aufgaben fallen in den Bereich des Migrationsamts:

  • Ansprechpartner für alle migrationsrechtlichen Fragen bei Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung
  • Regelung der Aufenthaltsverhältnisse der ausländischen Wohnbevölkerung des Kantons Basel-Stadt
  • Ausstellung der für den Aufenthalt erforderlichen Ausweise
  • Prüfung der Einreisevoraussetzungen von zuziehenden Ausländerinnen und Ausländern
  • Ausstellung von Rückreisevisa und Visumsverlängerungen
  • Einleitung der nötigen Massnahmen bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich nicht an die geltende Ordnung halten und Verfügen deren Wegweisung
  • Durchführung der notwendigen Abklärungen und Erstellung der nötigen Berichte für die einbürgerungswilligen Ausländerinnen und Ausländer
  • Führung der Einwohnerkontrolle der Asylgesuchstellenden, die dem Kanton Basel-Stadt durch das Staatssekretariat für Migration zugewiesen wurden
  • Bekämpfung des Missbrauchs im Ausländerrecht (z.B. Schwarzarbeit, rechtswidrige Ein- und Ausreise sowie rechtswidriger Aufenthalt, Täuschung der Behörden, Missachtung von Ein- und Ausgrenzung)
  • Festnahmen im Bereich der Ausländergesetzgebung und Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs

So finden Sie uns:

Gesetzliche Bestimmungen:

Wichtige Links: