Bevölkerungsamt
Dem Bevölkerungsamt unterstehen das Einwohneramt, das Zivilstandsamt sowie das Passamt. Es ist für die Regelung des Meldewesens im Einwohnerbereich, das kantonale Zivilstandswesen, die Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten, Beglaubigungen und das Fundwesen verantwortlich. Es ist Kontakt- und Triagestelle für Fragen rund um die kantonale Verwaltung.
Darüber hinaus ist das Bevölkerungsamt im Bereich des Zivilstandswesens kantonale Aufsichtsbehörde. In dieser Eigenschaft ist es für den fachlich zuverlässigen Vollzug des Zivilstandswesens sowie für die Anerkennung im Ausland eingetretener Zivilstandsereignisse bzw. ausländischer Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Personenstand verantwortlich. Es beaufsichtigt jedoch nicht nur das Zivilstandsamt, sondern unterstützt und berät es auch. Im Übrigen sorgt es für die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen.
Gleichzeitig ist das Bevölkerungsamt für die Entgegennahme ordentlicher Namensänderungsgesuche zuständig.