Amt für Justizvollzug

Das Amt für Justizvollzug ist verantwortlich für die Inhaftierung von Personen und sichert die laufenden Untersuchungs-, Gerichts- oder Wegweisungsverfahren.
Es plant und vollzieht gerichtlich angeordnete Strafen und Massnahmen und leistet Bewährungshilfe. Deren Ziel ist, die betreuten Personen vor Rückfälligkeit zu bewahren und sozial zu integrieren.