Private Einrichtungen

Private Einrichtungen, in denen Freiheitsstrafen und/oder freiheitsentziehende strafrechtliche Massnahmen vollzogen werden, müssen ab 1. Januar 2022 über eine Betriebsbewilligung des Amts für Justizvollzug des Kantons Basel-Stadt verfügen.

Dokumente:

Rechtliche Grundlagen: