Vollzugszentrum Klosterfiechten

Eingang zur stationären Abteilung des Vollzugszentrums Klosterfiechten
Das Vollzugszentrum Klosterfiechten ist eine kantonale Vollzugsinstitution am Stadtrand von Basel. Es vereint sämtliche ambulanten und stationären, nach aussen orientierten Vollzugsformen unter einem Dach. Das Team ist interdisziplinär zusammengestellt. Es gewährleistet eine umfassende Vollzugsarbeit während der letzten Phase des Straf- und Massnahmenvollzugs. Die Kernkompetenzen liegen in der risikoorientierten Begleitung und in der sozialen Reintegration von Verurteilten.
Sowohl für Vollzugslockerungen, Progressionen genannt, als auch für die besonderen Vollzugsformen gibt es ambulante und stationäre Angebote. Sie werden nach Prüfung des Einzelfalls und in Rücksprache mit der Vollzugsbehörde angeordnet.
Das Vollzugzentrum Klosterfiechten verpflichtet sich den Empfehlungen und Standards des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz.
Progressionen / Vollzugslockerungen
Progressionen sind Vollzugslockerungen aus dem Straf- und Massnahmenvollzug. Sie sind erst nach einer bestimmten Zeit im Normalvollzug und unter günstigen Voraussetzungen möglich. Die betroffene Person muss eine Progression schriftlich bei der Vollzugsbehörde beantragen.
Das Angebot der Vollzugslockerungen umfasst folgende Progressionen sowohl aus Strafen wie auch aus Massnahmen:
- Elektronische Überwachung (EM Backdoor);
- Arbeitsexternat (AEX);
- Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX);
- Offener Massnahmenvollzug (MV).
Vollzugsöffnungen werden von modernen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten begleitet. Situativ können sie zusätzlich elektronisch überwacht werden (electronic Monitoring).
Die Betreuung im Massnahmenvollzug erfolgt durch interne forensisch-therapeutische Fachpersonen. Die personelle Konstanz ist ein wichtiger Aspekt dieser Vollzugsform.
Besondere Vollzugsformen
Besondere Vollzugsformen werden bei kurzen Freiheitsstrafen angewendet. Sie bieten eine Alternative zum Normalvollzug. Man kann damit schädlichen Auswirkungen des Normalvollzugs entgegenwirken.
Das Vollzugszentrum klärt vorgängig ab, ob sich eine Person für die besonderen Vollzugsformen eignet. Es sind dies:
Durch den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen in einer besonderen Vollzugsform soll der schädlichen Wirkung eines Gefängnisaufenthalts entgegengewirkt werden.
Weitere Angebote
Zudem bietet das VZK die elektronische Überwachung an bei
Weiterführende Informationen
- Zahlenspiegel Amt für Justizvollzug 2019 (PDF, 323 KB)
- Kantonales Strafvollzugsgesetz
- Verordnung über den Justizvollzug (JVV)
- Vollzugsordnung für EM & GA
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
- Reglement für das Videoüberwachungssystem im Vollzugszentrum
- IGA plus
- SKJV
- Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring Investition und Betrieb
(VZK ist im Vorstand vertreten)