Vollzugszentrum Klosterfiechten

Eingang zur stationären Abteilung des Vollzugszentrums Klosterfiechten
Das Vollzugszentrum Klosterfiechten ist eine kantonale Vollzugsinstitution am Stadtrand von Basel. Es vereint sämtliche ambulanten und stationären, nach aussen orientierten Vollzugsformen unter einem Dach. Das Team arbeitet interdisziplinär. Es gewährleistet umfassende Vollzugsarbeit während der letzten Phase des Straf- und Massnahmenvollzugs. Die Kernkompetenzen liegen dabei in der risikoorientierten Betreuung und der sozialen Reintegration von verurteilten Personen.
Die besonderen Vollzugsformen ermöglichen den Strafvollzug ausserhalb von geschlossenen Gefängnissen.
Sowohl für Vollzugslockerungen, Progressionen genannt, als auch für die besonderen Vollzugsformen gibt es ambulante und stationäre Angebote. Sie werden nach Prüfung des Einzelfalls und in Rücksprache mit der Vollzugsbehörde vollzogen.
Das Vollzugzentrum Klosterfiechten verpflichtet sich den Richtlinien und Empfehlungen des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweiz.
Progressionen / Vollzugslockerungen
Progressionen sind Vollzugslockerungen aus dem Straf- und Massnahmenvollzug. Sie sind erst nach einer bestimmten Zeit im Normalvollzug und unter günstigen Voraussetzungen möglich. Die betroffene Person muss eine Progression schriftlich bei der Vollzugsbehörde beantragen.
Das Angebot der Vollzugslockerungen umfasst folgende Progressionen sowohl aus Strafen wie auch aus Massnahmen:
- Offener Massnahmenvollzug (MV), (PDF);
Vollzugsöffnungen werden von modernen digitalen Kommunikationsmöglichkeiten begleitet.
Die Betreuung im Massnahmenvollzug erfolgt durch interne forensisch-therapeutische Fachpersonen. Die personelle Konstanz ist ein wichtiger Aspekt dieser Vollzugsform.
- Elektronische Überwachung (EM Backdoor);
- Arbeitsexternat (AEX);
- Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX).
Besondere Vollzugsformen
Besondere Vollzugsformen werden bei kurzen Freiheitsstrafen angewendet. Sie bieten eine Alternative zum Normalvollzug. Durch den Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen in einer besonderen Vollzugsform soll der schädlichen Wirkung eines Gefängnisaufenthalts entgegengewirkt werden.
Als Teil des Vollzugszentrums klärt die Fachstelle besondere Vollzugsformen (FBVF) vorgängig ab, ob sich eine Person für die besonderen Vollzugsformen eignet. Es sind dies:
Weitere Angebote
Zudem bietet das VZK die elektronische Überwachung an bei
- Kontakt- und Rayonverboten
- Überwachung von Ersatzmassnahmen im Rahmen der Strafuntersuchung
- Überwachung von polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung von Terrorismus
- Zivilrechtliche Überwachung im Rahmen des Trennungsverfahrens
Weiterführende Informationen
- Leitbild Vollzugszentrum Klosterfiechten (PDF, 22 KB)
- Hausordnung stationärer Vollzug (PDF, 81 KB)
- Organigramm VZK (PDF, 166 KB)
- Zahlenspiegel Amt für Justizvollzug (PDF, 457 KB)
- Kantonales Strafvollzugsgesetz
- Verordnung über den Justizvollzug (JVV)
- Vollzugsordnung für GA & EM
- Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz
- Reglement für das Videoüberwachungssystem im Vollzugszentrum
- IGA plus
- Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug SKJV
- Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring Investition und Betrieb
(VZK ist im Vorstand vertreten) - Risikoorientierter Sanktionenvollzug (Rosnet)