Weitere Angebote

Technische Mittel zur elektronischen Überwachung

Elektronische Überwachung von Kontakt- und Rayonverboten

nach Art. 67b, Absatz 3 StGB

Ein Rayon- oder Kontaktverbot wird vom Gericht festgelegt. Das Verbot wird mittels Electronic Monitoring überwacht, wenn die Strafvollzugsbehörde dies anordnet.

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Elektronische Überwachung einer Ersatzmassnahme

nach Art. 237, Absatz 3 StPO

Die elektronische Überwachung im Rahmen einer Strafuntersuchung wird als zusätzliches Instrument genutzt. Sie dient dazu, eine Ersatzmassnahme zu überwachen, zu kontrollieren und zu überprüfen. Die Verfahrensleitung der Strafverfolgungsbehörde gibt die Überwachung bei der Vollzugsstelle Electronic Monitoring in Auftrag.

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Einsatzmöglichkeiten für Zivildienstleistende

Das Vollzugszentrum Klosterfiechten bietet Zivildienstleistenden die Möglichkeit ihre Dienstpflicht in einem arbeitsagogischen Umfeld leisten zu können.

Die Aufgaben der ZIVIs besteht darin, die Klienten in den Bereichen Gastronomie und Gärtnerei bei der Arbeit zu führen, zu betreuen und zu kontrollieren. Dies sind einerseits Personen mit Einsätzen im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit, andererseits Personen aus dem stationären Vollzug.

Informationen zum Zivildienst finden Sie beim Bundesamt für Zivildienst ZIVI

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