Job im Gefängnis

Ein ungewöhnlicher Beruf: früher Schlüsselknecht oder Wächter, heute Aufseher und Betreuer oder Aufseherin und Betreuerin. Diese Wandlung bei der Betreuung von Inhaftierten ist keine Neuheit. Bereits anfangs des 20. Jahrhunderts wurde in Basel der offizielle Titel «Aufseher/-in» eingeführt.

Beruf des Aufsehers/Betreuers bzw. der Aufseherin/Betreuerin

In eigener Sache:

  • Offene Stellen für Aufseher/Betreuer finden Sie auf www.stellen.bs.ch unter Organisation, Justiz- und Sicherheitsdepartement

In den Gefängnissen des Kantons Basel-Stadt sind Personen aus verschiedenen Berufen tätig. Die einen arbeiten in ihrem angestammten Beruf z.B. als Koch/Köchin oder Haustechniker/-in, die anderen werden berufsbegleitend «zum Fachmann / zur Fachfrau für Justizvollzug» ausgebildet und arbeiten als Aufseher/-in und Betreuer/-in. Diese Ausbildung ist im folgenden beschrieben:

Bedingungen

Nach einer abgeschlossenen dreijährigen Berufslehre und einigen Jahren Berufserfahrung kann man sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. Die ersten Bedingungen sind: Kein Eintrag im Strafregister, keine Betreibungen und ein guter Leumund. Hohe Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, guter Umgang mit Menschen in ungewohnten Situationen, Belastungsfähigkeit und Anerkennung von anderen Kulturen und Religionen sind weitere besonderen Fähigkeiten für die Ausübung eines Aufsehers/einer Aufseherin.

Bereits ab dem ersten Jahr ihrer Ausbildung arbeiten die angehenden «Fachmänner / Fachfrauen für Justizvollzug» selbständig und übernehmen Verantwortung in zentralen Abläufen und Bereichen der Gefängnisse. Unter anderem um eine rasche und umfassende Einarbeitung sicherzustellen, hat das Amt für Justizvollzug ein Drei-Phasen-Aus- und Weiterbildungsmodell erstellt. Während der ersten Phase, im Rahmen des sogenannten «Starter-Kit» werden verteilt über die ersten 90 Arbeitstage fixe Einführungsmodule im Gefängnis absolviert. Nach dieser gründlichen Einarbeitung beginnt nach rund einem Jahr die Ausbildung im Schweizerischen Ausbildungszentrum für den Justizvollzug in Fribourg (www.skjv.ch). Die berufsbegleitende Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie beinhaltet den Vollzug, die gesetzlichen Grundlagen, Soziologie, Psychologie, Umgang mit fremden Kulturen und Religionen usw. Nach einem Jahr muss die Zwischenprüfung bestanden werden. Eine nächste Hürde stellt die Diplomarbeit dar: Ein Gebiet aus der Welt des Gefängnisses muss behandelt werden. Man liest sich in eine Materie ein, fragt nach, erstellt Statistiken, arbeitet intensiv an diesem Thema. Nach zwei Jahren steht die Abschlussprüfung bevor – mündlich in einigen Fächern und schriftlich in anderen. Ebenfalls wird die Diplomarbeit und die Vorstellung der Resultate bewertet.

Sind alle Hürden überwunden, erhält der Absolvent/die Absolventin den eidgenössisch-anerkannten Fachausweis «Fachmann / Fachfrau für den Justizvollzug». Diese Bezeichnung ist erst seit wenigen Jahren ein anerkannter Beruf. Nach Abschluss des eidgenössischen Diploms bilden sich die Mitarbeitenden im Rahmen der dritten Phase in den fünf Themenfeldern Administration, Sicherheitstechnik, Intervention, Pädagogik/Psychologie sowie Medizin fort. Dazu stehen ihnen eine jährlich aktualisierte Auswahl an externen Kursen, Stage bei Partnerorganisationen wie psychiatrischen Einrichtungen und ausserkantonalen Haftanstalten sowie interne Module und Trainings, z.B. im Bereich der Interventionstechnik, offen.  

 

Weitere Informationen:

 

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Aufseher im Gang des Untersuchugnsgefängisses mit Zellen