Fundsachen

Mitabeiterin des Fundbüros händigt einem Kunden einen Fundgegenstand aus

Haben Sie etwas gefunden oder verloren?

Ich habe etwas verloren

Um verlorene oder vergessene Gegenstände wieder finden zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Wenn Sie nicht fündig werden, besteht die Möglichkeit, eine Verlustmeldung zu hinterlegen. So können Sie umgehend verständigt werden, wenn Ihr Eigentum zu einem späteren Zeitpunkt bei der Fundbehörde abgegeben wird.

Beachten Sie bitte, dass Regenschirme, Mützen und Handschuhe nicht im System erfasst werden. Wir können auch keine telefonischen Auskünfte darüber erteilen. Bitte kommen Sie in diesem Fall im Passamt vorbei.

Diebstahlsanzeigen sind weiterhin bei der Polizei zu erstatten.

Haben Sie einen Gegenstand in der BLT verloren (gelbes Tram), so wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro der BLT (Tel. +41 61 406 11 11). Die Gegenstände bleiben eine Woche im Fundbüro der BLT und werden dann vom Fundservice der SBB übernommen.

Alle in Fahrzeugen oder Liegenschaften aller Unternehmen des Öffentlichen Verkehrs (BVB, BLT und SBB) entdeckten Fundsachen fragen Sie beim Fundbüro der SBB nach (Tel. +41 0900 300 300) oder direkt am Schalter am Bahnhof SBB.

Vermissen Sie ein Tier oder ist Ihnen eines zugelaufen, melden Sie es bitte dem Tierfundbüro beider Basel (Tel. +41 61 378 78 10).

Kiste mit gefundenen Gegenständen, hier Piccolos

Ich habe etwas gefunden

Bitte geben Sie auf öffentlichem Grund gefundene Gegenstände bei uns im Fundbüro im Spiegelhof oder auf dem nächstgelegenen Polizeiposten ab. Falls der Gegenstand im Zug, an einem Bahnhof oder in einem Warenhaus gefunden wird, muss dieser der zuständigen Stelle des Betreibers abgegeben werden. Vom Gesetz her ist man verpflichtet, Fundgegenstände an der dafür zuständigen Stelle abzugeben. 

Verlust eines Passes oder einer ldentitätskarte

Zwecks Verhinderung von Missbrauch ist die Ausweisinhaberin resp. der Ausweisinhaber bei Feststellen des Verlustes verpflichtet, unverzüglich auf einem Polizeiposten Anzeige zu erstatten (Art. 22ff Ausweisverordnung (VAwG)). Ohne Verlustanzeige ist eine Neubestellung abhanden gekommener Ausweise nicht möglich.

Mitarbeiterin des Fundbüros sortiert gefundene Schirme

Verlust- bzw. Fundgebühr/Finderlohn

Abhängig vom Wert des wiedergefundenen Gegenstandes fallen Fundgebühren und gegebenenfalls Finderlohn an sowie im Falle einer Verlustanzeige für einen noch gültigen Pass und/oder eine noch gültige Identitätskarte pro Ausweis eine Verlustgebühr von CHF 20.-.

Gesetzliche Bestimmungen: