Formulare für die ordentliche Einbürgerung

Informationen zur Antragsstellung

Personen, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können die notwendigen Formulare für die Einbürgerung entweder online oder telefonisch (061 267 70 70) beziehen.

Die Formulare und erforderlichen Dokumente können Sie postalisch an die Abteilung Einbürgerungen zusenden. Das Gesuch gilt als eingereicht, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig ausgefüllt und nicht älter als drei Monate sind.

Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner können sich einzeln oder gemeinsam einbürgern lassen, wenn beide die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unmündige Kinder werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern einbezogen.

Kinder und Jugendliche, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können sich selbstständig ab 12 Jahren und mit Zustimmung der Eltern oder des Inhabers der elterlichen Sorge alleine einbürgern lassen.

Für den Antrag werden die folgenden Dokumente im Original benötigt:

  • Auszug aus dem Zivilstandsregister (nicht älter als 3 Monate)
    Je nach Personenstand werden unterschiedliche Zivilstandsdokumente benötigt. Dokumente sind erhältlich bei:

Zivilstandsamt Basel-Stadt, Rittergasse 11, 4051 Basel

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 08.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 11.00 Uhr / 13.30 – 17.30 Uhr
Beachten Sie das Kundenleitsystem des Zivilstandsamts beim Eingang.

Dokumente sind persönlich zu verlangen. Kontakt und Fragen zu den Zivilstandsdokumenten über E-Mail möglich. Für die Bestellung des Zivilstandsdokuments brauchen Sie das Formular 1 (Gesuch um ordentliche Einbürgerung).

  • Steuerausweis (im Original, nicht älter als 3 Monate)
    Einreichen ab 18 Jahren, aktuelle und frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre. Für den Kanton Basel-Stadt kann das Formular bei der Steuerverwaltung online bestellt werden.
     
  • Formulare für den Einbürgerungsantrag sind je nach Konstellation (siehe oben links) auszufüllen und mit den obenerwähnten Originaldokumenten abzugeben.

Abhängig von Ihrer persönlichen Situation benötigen Sie ggf. zusätzlich:

  • Wohnsitzbestätigungen für allfällige Wohnsitze in der Schweiz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt (im Original)
    Wohnsitzbestätigungen der letzten 10 Jahre für Wohnsitze ausserhalb des Kantons Basel-Stadt
     
  • Auszug aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister der früheren Wohngemeinden innerhalb der letzten 5 Jahre (im Original, nicht älter als 3 Monate)
    Ab 16 Jahren, frühere Wohngemeinden der letzten 5 Jahre, wenn Sie während dieser Zeit nicht immer im Kanton Basel-Stadt gewohnt haben.

Wichtige Hinweise:

Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre in den Kanton Basel-Stadt zugezogen sind, werden gebeten, sich hinsichtlich allfällig benötigter weiterer Dokumente telefonisch oder online beraten zu lassen. Es werden nur Gesuche entgegengenommen, die komplett und mit allen erforderlichen Formularen und Dokumenten eingereicht werden.

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Schwierige persönliche Verhältnisse nach Art. 12 BüG und § 12 BüRG

Personen, die aufgrund von persönlichen Verhältnissen die Einbürgerungsvoraussetzungen des Sprachnachweises oder der Teilnahme am Wirtschaftsleben nicht erfüllen, wie z.B. durch:

  • Ausgeprägte Lern- Lese- oder Schreibschwäche
  • Unverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit aufgrund Erwerbsarmut, Betreuungsaufgaben, Krankheit, Behinderung oder erstmalige formale Bildung, werden gebeten sich zuerst telefonisch beraten zu lassen und zusätzlich das Formular 7 auszufüllen.

Personen mit unverschuldetem Sozialhilfebezug oder Ergänzungsleistungen können zusätzlich ein Gesuch um (Mit)Finanzierung der kommunalen Gebühren der Stadt Basel und kantonalen Gebühren einreichen. Bitte lesen Sie dazu folgende Richtlinien.

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Online-Prüfung

Wollen Sie prüfen, ob Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können? Klicken Sie hier und die wichtigsten Voraussetzungen werden abgefragt.

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Hinweise zu den Formularen

Beachten Sie vor dem Ausfüllen der Dokumente unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, bevor Sie das Gesuch einreichen.
  • Wo vermerkt, dürfen die Dokumente bei der Einreichung des Gesuchs nicht älter als 3 Monate sein.
  • Es gibt einige Dokumente, die Sie bei anderen Behörden oder Dritten ausfüllen lassen oder bestellen müssen.
  • Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.
  • Verwenden Sie für das Zusammenhalten der Dokumente nur Büroklammern.
  • Erleichtern Sie sich und uns die Kontrolle darüber, ob alle Dokumente vorhanden sind, indem Sie diese in der Reihenfolge der fortlaufenden Nummern ober rechts auf den Formularen ordnen und uns persönlich übergeben.

Hier finden Sie die benötigten Formulare für:

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