Bescheinigungen / Zeugnisse
Abmeldebescheinigung
Die Abmeldebescheinigung bescheinigt eine erfolgte Abmeldung vom Kanton Basel-Stadt. Diese Zeugnisausstellung ist nur möglich, falls Sie bereits von Basel-Stadt abgemeldet sind. Falls Sie sich abmelden müssen, können Sie dies hier erledigen.
Nach erfolgter Abmeldung bekommen Sie automatisch eine Abmeldebescheinigung zugeschickt. Dieses Zeugnis wird unter anderem benötigt zur Wiederanmeldung an einem neuen Wohnort, für die Abmeldung bei der Krankenkasse usw.
Heimatausweis
Der Heimatausweis bescheinigt den Wohnsitz in Basel und wird für den Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton innerhalb der Schweiz benötigt.
Heimatausweis bestellen: Fr. 25.00 (plus Fr. 1.10 Porto, bei Auslandadresse: Fr. 1.80)
Wohnsitzbescheinigung
Die Wohnsitzbescheinigung bescheinigt den aktuellen Wohnsitz in Basel. Sie wird u.a. benötigt für das Heiratsaufgebot beim Zivilstandsamt, bei Bankgeschäften usw.
Achtung; kann nicht für "Wochenaufenthalter/innen" ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich für die Bestellung dieses Zeugnisses an Ihre Wohnsitzgemeinde. Im Falle irrtümlich erfolgter Bestellungen besteht kein Rückerstattungsanspruch.
Wohnsitzbescheinigung bestellen: Fr. 20.00 (plus Fr. 1.10 Porto; bei Auslandadresse: Fr. 1.80)
Wohnsitzbescheinigung erweitert
Die Wohnsitzbescheinigung erweitert ist ergänzt durch zusätzliche Angaben bezüglich früherer Aufenthalte in Basel, Riehen oder Bettingen (z.B. für Einbürgerungen oder AHV-Leistungsabrechnungen).
Kostenerlasszeugnis
Das Kostenerlasszeugnis ist das Gesuch für eine kostenfreie Prozessführung (Gerichtsverfahren: Übernahme der Kosten durch den Kanton Basel-Stadt, falls die zuständige Gerichtsinstanz das Gesuch bewilligt). Bei online-Bestellung wie auch bei direkter Bestellung am Schalter wird das Gesuch zur Begutachtung an die Steuerverwaltung weitergeleitet.
Kostenerlasszeugnis bestellen: Fr. 20.00 (plus Fr. 1.10 Porto, bei Auslandadresse: Fr. 1.80)
Informationen zum Leumundszeugnis und Betreibungsregisterauszug
Der Kanton Basel-Stadt stellt keine Leumundszeugnisse aus (in Deutschland Führungszeugnis genannt). Verlangt wird in der Regel ein Strafregisterauszug des Bundesamts für Justiz.
Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister wenden Sie sich an das Betreibungsamt.
Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das vom Einwohneramt auf Antrag erteilt wird. Sie kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.
Für die Ausstellung der Lebensbescheinigung müssen Sie persönlich beim Einwohneramt vorsprechen und einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerschein, Ausländerausweis) vorweisen.
- In diesem Falle beträgt die Gebühr Fr. 10.–.
Für Lebensbescheinigungen von Personen, denen eine persönliche Vorsprache z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Call Center des Einwohneramtes unter Tel. +41 61 267 70 60.
- Die Gebühr für Lebensbescheinigungen, die am Wohn- oder Aufenthaltsort überprüft werden müssen, beträgt Fr. 20.–.
- Kontakt: Einwohneramt