Zuzug

Personen am Umziehen tragen Zügelschachteln aus dem Umzugstransporter über die Strasse

Werden Sie künftig in Basel wohnen? Hier finden Sie alle Informationen über die notwendigen Schritte sowie Links auf die entsprechenden Onlineformulare.

Schweizerinnen und Schweizer: Zuzug aus der Schweiz

Bei Anmeldung online über das Portal eUmzug:

  • Einen Zuzug aus der Schweiz können Sie gegebenenfalls online über das Portal eUmzug vornehmen, sofern Sie sich nicht schon persönlich oder schriftlich bei Ihrer letzten Wohngemeinde abgemeldet haben. Die Bedingungen und alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der eUmzug-Seite.

Bei persönlicher Anmeldung:

  1. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  2. Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz
  3. a) Original Heimatschein oder ein vor höchstens sechs Monaten ausgestelltes oder aktualisiertes persönliches Zivilstandsdokument wie das Familienbüchlein oder den Familienausweis, den Personenstandsausweis oder den Familienschein
    (Bürger/-innen des Kantons Basel-Stadt benötigen weder einen Heimatschein noch ein anderweitiges Zivilstandsdokument)
    b) für Kinder unter 18 Jahren Familienschein mit Kindereintrag oder Geburtsschein
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB, nicht barrierefrei)
  4. Reisepass, Identitätskarte oder in der Schweiz ausgestellter Führerausweis
    (bei schriftlicher Anmeldung bitte Farbkopie, die Identitätskarte beidseitig kopieren)
  5. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN?

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

* Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

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Schweizerinnen und Schweizer: Zuzug aus dem Ausland

  1. Bitte melden Sie sich vorher bei der jeweiligen Schweizer Vertretung (Konsulat/Botschaft) im Ausland ab.
  2. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  3. a) Original Heimatschein oder ein vor höchstens sechs Monaten ausgestelltes oder aktualisiertes persönliches Zivilstandsdokument wie das Familienbüchlein oder den Familienausweis, den Personenstandsausweis oder den Familienschein
    (Bürger/-innen des Kantons Basel-Stadt benötigen weder einen Heimatschein noch ein anderweitiges Zivilstandsdokument)
    b) für Kinder unter 18 Jahren Familienschein mit Kindereintrag oder Geburtsschein
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB, nicht barrierefrei)
  4. Reisepass, Identitätskarte oder in der Schweiz ausgestellter Führerausweis
    (bei schriftlicher Anmeldung bitte Farbkopie, die Identitätskarte beidseitig kopieren)
  5. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN?

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

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EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger: Zuzug aus der Schweiz

Bei Anmeldung online über das Portal eUmzug:

  • Einen Zuzug aus der Schweiz können Sie gegebenenfalls online über das Portal eUmzug vornehmen, sofern Sie sich nicht schon persönlich oder schriftlich bei Ihrer letzten Wohngemeinde abgemeldet haben. Die Bedingungen und alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der eUmzug-Seite.

Bei schriftlicher Anmeldung:

  1. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  2. Vorstrafen- und Wohnsitzerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  3. Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz
  4. Ausländerausweis (L / B / C)
  5. Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
    (bei schriftlicher Anmeldung bitte farbige Kopie der Vorder- und Rückseite der Identitätskarte)
  6. a) Zuzug von verheirateten Personen: Trauungsurkunde oder Familienbüchlein/-ausweis
    b) Für Kinder unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB, nicht barrierefrei)
  7. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN?

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

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EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger: Zuzug aus dem Ausland

  1. Persönliche Vorsprache zur Erfassung der biometrischen Daten
  2. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  3. Vorstrafen- und Wohnsitzerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  4. Arbeitsvertrag; falls dieser vor über drei Monaten erstellt wurde (mit Laufzeit über 3 Monate), ist zusätzlich eine aktuelle Arbeitsbescheinigung erforderlich
  5. Personen mit befristetem Arbeitsvertrag bis drei Monate müssen ein separates Arbeitsgesuch beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) einreichen
  6. Falls früher Grenzgänger: gültiger laufender Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitsbestätigung; Kopie der Abmeldebescheinigung
  7. Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
  8. Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  9. a) Zuzug von verheirateten Personen: Trauungsurkunde oder Familienbüchlein/-ausweis
    b) Für Kinder unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB, nicht barrierefrei)
  10. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN?

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

 

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Nicht EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (Drittstaaten): Zuzug aus der Schweiz

  1. Einverständnis zum Kantonswechsel
    Falls noch nicht eingereicht, können Sie das Gesuch online oder als PDF (128 KB) einreichen
  2. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  3. Vorstrafen- und Wohnsitzerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  4. Abmeldebescheinigung der letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz
  5. Ausländerausweis (L / B / C)
  6. Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
    (bei schriftlicher Anmeldung bitte farbige Kopie der Vorder- UND Rückseite der Identitätskarte)
  7. a) Zuzug von verheirateten Personen: Trauungsurkunde oder Familienbüchlein/-ausweis
    b) Für Kinder unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB)
  8. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN? (PDF, 214 KB)

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

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Nicht EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger (Drittstaaten): Zuzug aus dem Ausland

  1. Persönliche Vorsprache zur Erfassung der biometrischen Daten
  2. Einreisebewilligung / Zusicherung
  3. Studenten: Gültige Immatrikulation und Existenzmittelnachweis von den Eltern oder Stipendienbescheinigung
  4. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  5. Vorstrafen- und Wohnsitzerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  6. Gültiger Reisepass
  7. Gültiges Schweizer Visum
  8. a) Zuzug von verheirateten Personen: Trauungsurkunde oder Familienbüchlein/-ausweis
    b) Für Kinder unter 21 Jahren: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
    c) Erklärung bei Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge (PDF, 24 KB)
  9. Mietvertrag oder Wohnungsausweis*. Bitte prüfen Sie, dass darauf auch die Administrative Wohnungsnummer (AWN) vermerkt ist. Was ist die AWN (PDF, 214 KB)?

Hinweis:
Bitte reichen Sie das Gesuch und die Beilagen ohne Büro-und/oder Heftklammer versehen ein, damit erleichtern Sie dem Einwohneramt die interne Verarbeitung.

Wozu Mietvertrag oder Wohnungsausweis?

 

 

Wochenaufenthalt

  • Merkblatt Wochenaufenthalt (PDF, 101 KB)
  • Wochenaufenthalter/innen sind gesetzlich verpflichtet, einen Wohnungswechsel oder den Wegzug aus dem Kanton Basel-Stadt innerhalb von 14 Tagen dem Einwohneramt zu melden.
  • Bitte reichen Sie die Formulare und Beilagen ohne Büro- oder Heftklammern ein.
  • Ein unvollständiges Gesuch kann nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formular.
  • Als Ausbildungsnachweis gelten die aktuelle Immatrikulationsbestätigung, der aktuelle Studierendenausweis oder die Anmeldebestätigung der Ausbildungsinstitution.

Ihr Gesuch um Wochenaufenthalt in Basel reichen Sie bitte mit folgenden Unterlagen ein:

  1. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  2. Fragebogen zur Feststellung des Lebensmittelpunkts (PDF, 69 KB)
  3. Aktuellen Heimatausweis im Original (erhältlich bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes)
  4. Farbkopie Personalausweis/Identitätskarte (Kopie beidseitig) oder Reisepass

Personen mit einer Grenzgängerbewilligung reichen für Ihr Gesuch um Wochenaufenthalt in Basel folgende Unterlagen ein:

  1. Anmeldeformular ausgefüllt pro erwachsene Person
  2. Fragebogen zur Feststellung des Lebensmittelpunkts (PDF, 69 KB)
  3. Vorstrafenerklärung ausgefüllt pro erwachsene Person
  4. Aktuelle Meldebescheinigung im Original (erhältlich bei ihrer ausländischen gesetzlichen Wohnsitzgemeinde)
  5. Farbkopie Personalausweis/Identitätskarte (Kopie beidseitig) oder Reisepass

 

Verlängerung Wochenaufenthalt:

Ihr Gesuch um Verlängerung des Wochenaufenthalts in Basel reichen Sie bitte schriftlich (auf dem Postweg) mit folgenden Unterlagen ein:

  1. Fragebogen zur Feststellung des Lebensmittelpunkts (PDF, 69 KB)
  2. Kopie des aktuellen Mietvertrages von Basel-Stadt
  3. Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung (sofern der Arbeitsvertrag älter als 3 Jahre ist, sonst Kopie des Arbeitsvertrages) oder aktuellen Ausbildungsnachweis
  4. Kopie des neuen Heimatausweises

Die Verlängerung des Wochenaufenthaltes wird geprüft. Der Entscheid wird Ihnen in schriftlicher Form zugestellt.

 

Umwandlung Wochenaufenthalt in Festanmeldung (Schriftenwechsel):

Wenn Sie in Basel Ihren Lebensmittelpunkt haben, jedoch gegenwärtig noch zum Wochenaufenthalt gemeldet sind, müssen Sie sich in Basel definitiv zur Niederlassung anmelden.

Melden Sie sich dazu bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde ab und melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen in Basel an. Siehe: Zuzug für Schweizerinnen und Schweizer resp. für Ausländerinnen und Ausländer.

 

 

 

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