Wichtige Hinweise
- Künftige EinwohnerInnen von Riehen und Bettingen können sich in Basel oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
- Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt im Einwohneramt Basel.
- Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt Fr. 25.-.
- Die Gebühr für die Anmeldung im zentralen Migrationssystem (ZEMIS) und die Ausstellung des Ausländerausweises wird durch das Migrationsamt in Rechnung gestellt.
- Dokumente werden ausschliesslich in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie auf Englisch akzeptiert. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch die GGG Migration.
- Eine eigenständige Anmeldung ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahren) möglich. Minderjährige Personen benötigen die Zustimmung der Eltern resp. des Vormundes.
- Verbeiständete Personen benötigen eine Einverständniserklärung des Beistandes.
- Heimatscheine oder Zivilstandsdokumente wie das Familienbüchlein, Familienausweis, Personenstandsausweis, Familienschein können beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. Der Geburtsschein kann beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.
- Adresssperre: Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (NAG) sowie § 28 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes kostenlos im Einwohnerregister gesperrt werden (Antragsformular, PDF, 29 KB).
Wichtige Links:
- "Willkommen in der Schweiz- Informationen für neu Zuziehende"
- Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (NAG)
- Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt (NAV)
- Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo)
- Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (GebV-AIG)
- Kantonale Verwaltung
- Motorfahrzeugkontrolle
- Militär und Zivilschutz
- Schulen
- Serafe AG (Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen)
- Merkblatt Anmeldung (PDF)
- Datenschutzbestimmungen Chatbot BdM