Wichtige Hinweise

  1. Künftige EinwohnerInnen von Riehen und Bettingen können sich in Basel oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden.
  2. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt im Einwohneramt Basel.
  3. Die Gebühr für die Anmeldung beim Einwohneramt beträgt Fr. 25.-.
  4. Die Gebühr für die Anmeldung im zentralen Migrationssystem (ZEMIS) und die Ausstellung des Ausländerausweises wird durch das Migrationsamt in Rechnung gestellt.
  5. Dokumente werden ausschliesslich in den Landessprachen Deutsch, Französisch, Italienisch sowie auf Englisch akzeptiert. Papiere in anderen Sprachen sind zu übersetzen, z.B. durch die GGG Migration.
  6. Eine eigenständige Anmeldung ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahren) möglich. Minderjährige Personen benötigen die Zustimmung der Eltern resp. des Vormundes.
  7. Verbeiständete Personen benötigen eine Einverständniserklärung des Beistandes.
  8. Heimatscheine oder Zivilstandsdokumente wie das Familienbüchlein, Familienausweis, Personenstandsausweis, Familienschein können beim Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden. Der Geburtsschein kann beim Zivilstandsamt des Geburtsortes bestellt werden.
  9. Adresssperre: Auf schriftlichen Antrag kann die eigene Adresse nach § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung (NAG) sowie § 28 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes kostenlos im Einwohnerregister gesperrt werden (Antragsformular, PDF, 29 KB).

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