Leben im Gefängnis

Das Leben in einem Gefängnis bedeutet für die eingewiesenen Personen und für das Gefängnispersonal eine permanente Herausforderung. Die Untersuchungshaft bewirkt die einschneidendsten Einschränkungen der persönlichen Freiheit einer eingewiesenen Person. Sie bedeutet meistens einen plötzlichen Freiheitsentzug von mehreren Tagen, Wochen oder gar Monaten.

Die eingewiesene Person verliert das gesamte soziale Umfeld, was zu einer grossen seelischen Belastung führen kann. Verstärkt wird dieses Gefühl durch:

  • die Ungewissheit über die Zukunft
  • die Entsozialisierung
  • die plötzliche Isolation
  • die Trennung von Angehörigen, Freunden, der Gesellschaft als solcher
  • das Herausgerissenwerden aus dem täglichen Umfeld
  • und die Unmöglichkeit, sich aussprechen zu können

Hinzu kommen die ungewohnten Lebensbedingungen, das Beschäftigungsproblem (Verlust des Arbeitsplatzes), die Entbehrung gewohnter Genussmittel und die eingeschränkte Bewegungsfreiheit.

All diese Umstände muss das Gefängnispersonal im Umgang mit den eingewiesenen Personen fortlaufend vergegenwärtigen. Die Untersuchungshaft wird meistens psychisch wie auch physisch schlecht verkraftet. Gegenüber dem Strafvollzug ereilt sie den eingewiesenen Personen meist unvorbereitet. Von einer Stunde auf die andere wird die eingewiesene Person mitten aus ihren Lebensbeziehungen herausgerissen. Oft hat sie nicht mehr die Möglichkeit, ihre wichtigsten und dringendsten, persönlichen und familiären Angelegenheiten zu ordnen, zu klären und zu organisieren. Dauer und Ausgang des Verfahrens und auch die Tage der Untersuchungshaft sind meistens ungewiss. Wird in der Regel die körperliche Anpassung einigermassen ertragen, bereiten die psychischen Belastungen oft die grösseren Schwierigkeiten. Für eingewiesene Personen mit wenig gefestigtem Charakter ergeben sich für die Bewältigung all dieser Probleme und Ereignisse zusätzliche Schwierigkeiten.

Das Gefängnispersonal wird tagtäglich in ihrer anspruchsvollen Tätigkeit gefordert. Sie unterstützen die eingewiesenen Personen bei der Bewältigung ihrer Anliegen und müssen die Richtlinien und Vorschriften einhalten. Der Umgang mit Nähe und Distanz erfordert vom Gefängnispersonal Erfahrung und auch die nötige soziale Kompetenz. Die zahlreichen Ausländer - oft aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen - erschweren die Betreuung und Aufsicht, denn Sprachbarrieren müssen überwunden werden. Jede eingewiesene Person besitzt die gleichen Rechte und Pflichten, wenn auch in einem sehr eingeschränkten Masse.

Das Untersuchungsgefängnis Basel-Stadt ist zwar keine Hochsicherheitsanstalt, muss aber mit dem baulichen Konzept, Sicherheitsaspekten und der Kollusionsgefahr (Absprache zwischen eingewiesenen Personen) hohe Rechnung tragen. Dadurch kann bei eingewiesenen Personen das Gefühl von Isolation, Monotonie und der Langeweile eintreten. Auch können von den eingewiesenen Personen unerwartet Reaktionen auftreten, seien dies verbale oder nonverbale Aggressionen gegen Mitinhaftierte oder sogar gegen das Gefängnispersonal. Manchmal verletzen sich die eingewiesenen Personen selbst, um dem grauen Alltag eines Gefängnisses zu entkommen, um sich einige Zeit in einem Spital aufhalten zu können. Besuche, Vorführungen, Anwaltsbesuche, Spazieren und Sport erlösen die eingewiesene Person aus ihrer täglichen Monotonie. Die Beschäftigung und Arbeit kann zu einer weiteren Lösung von Spannungen beitragen und wird als Abwechslung angesehen. Zusätzlich können die Eingewiesenen angeleitete Sportkurse besuchen und auf verschiedenen Spazierhöfen stehen ihnen für die körperliche Betätigung Fitnessgeräte zur Verfügung.

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