EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit

Nicht in der Schweiz erwerbstätige EU/EFTA-Angehörige (PDF, 54 KB, nicht barrierefrei) haben das Recht, sich zusammen mit ihren Familienangehörigen in der Schweiz niederzulassen, sofern sie über genügend finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sind. Im Grundsatz sind die finanziellen Mittel dann ausreichend, wenn Schweizer Bürger in der gleichen Situation keine Sozialhilfe beantragen könnten.

 

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