Konkubinat

Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

Voraussetzungen

Ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im Konkubinat kann gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Der/die aufenthaltsberechtigte Partner/in muss im Besitz des Schweizer Bürgerrechts 
    oder einer langfristigen Bewilligung (Ausweis B oder C) sein;
  • Das Paar muss nachweislich zwei Jahre in einer gefestigten Beziehung zusammengelebt haben;
  • Der/die aufenthaltsberechtigte Partner/in muss über ausreichende finanzielle
    Mittel verfügen, um für den Lebensunterhalt des Paares aufzukommen.
  • Es liegt kein Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor.

Einzureichende Dokumente

  • Für visumspflichtige Personen: Persönliches Einreisegesuch (Visumsantrag D),
    einzureichen auf der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland;
  • Begründungsschreiben, gemeinsam von beiden Partnern verfasst und unterzeichnet
    (Antrag um Aufenthaltsbewilligung zwecks Zusammenleben, Angaben
    über die Dauer der Beziehung und wie sie bisher gelebt/gepflegt wurde);
  • Belege über das gemeinsame Zusammenleben (bisherige gemeinsame Verträge
    o.ä.);
  • Kopie des Reisepasses von dem/der nachzuziehenden Partner/in;
  • Kopie Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag, letzte 3 Lohnabrechnungen) von
    dem/der aufenthaltsberechtigten Partner/in;
  • Kopien der monatlichen Aufwendungen (Miete, Versicherungen, Sonstiges)
    von dem/der aufenthaltsberechtigten Partner/in;
  • Verpflichtungserklärung von dem/der aufenthaltsberechtigten Partner/in, dass
    dauerhaft für die gemeinsamen Unterhaltskosten aufgekommen wird;
  • Kopie Krankenkassenofferte für die nachzuziehende Person;
  • Ausgefülltes Gesuchsformular (Erwerbslose Wohnsitznahme) von dem/der nachzuziehenden Partner:in (nur für EU/EFTA-Staatsangehörige);
  • Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als sechs Monate) von dem/der nachzuziehenden
    Partner/in
  • Anmeldebescheinigung für einen Deutschkurs (mindestens Referenzniveau A1 mündlich).

 

Für weitere Informationen betreffend Einreichung eines entsprechenden Gesuchs setzen Sie sich bitte unter einer der untenstehenden Nummern telefonisch mit uns in Verbindung.

+41 61 267 71 24

+41 61 267 70 66

(nur vormittags von Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr)

Weitere Informationen:

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