Rentner/innen aus Drittstaaten

Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

Voraussetzungen

Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA), die nicht mehr erwerbstätig sind, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn sie:

  • das vom Bundesrat festgelegte Mindestalter von 55 Jahren erreicht haben;
  • besondere persönliche Beziehungen zur Schweiz besitzen;
  • über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen;
  • weder in der Schweiz noch im Ausland erwerbstätig sind;
  • in der Schweiz bisher noch nie negativ in Erscheinung getreten sind.

Die gesuchstellende Person muss in der Regel (siehe Einreise- und Visumvorschriften) bei der zuständigen Schweizer Vertretung einen Visumantrag zu stellen.

Einreichung eines Gesuchs

Für weitere Informationen betreffend Einreichung eines entsprechenden Gesuchs setzen Sie sich bitte mit einer der unten stehenden Nummern telefonisch in Verbindung.

+41 61 267 71 24

+41 61 267 70 66

(nur vormittags von Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr)

Weitere Informationen:

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