Schüler und Studenten aus Drittstaaten

Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

Voraussetzungen

Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten (Staaten ausserhalb der EU/EFTA*), die in der Schweiz eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren möchten, können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn:

  • eine Bestätigung der Schulleitung resp. der Hochschule vorliegt, dass die Aus- oder Weiterbildung aufgenommen werden kann;
  • eine bedarfsgerechte Unterkunft zur Verfügung steht;
  • die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind; und
  • die Wiederausreise gesichert erscheint.
  • Bei Minderjährigen muss die Betreuung sichergestellt sein.

* EU/EFTA-Staatsangehörige siehe "Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit"

Die gesuchstellende Person muss in der Regel (siehe Einreise- und Visumvorschriften) bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland einen Visumantrag zu stellen. Dieser wird der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz zur Prüfung weitergeleitet.

Einreichung eines Gesuchs

Weitere Informationen über die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte aus dem unten stehenden Merkblatt oder Sie setzen sich über die unten stehende Telefonnummer mit uns in Verbindung.

Weitere Informationen:

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