Medizinische Behandlung
Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren
Voraussetzungen
Ein Gesuch um Erteilung einer befristeten Kurzaufenthaltsbewilligung L kann nur von der Person eingereicht werden, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchte.
- Bestätigung eines Arztes über die Notwendigkeit der Behandlung in der Schweiz;
- Bestätigung eines Arztes über die Dauer der Behandlung in der Schweiz;
- Kostengutsprache für die bevorstehende Behandlung;
- Evtl. Bestätigung des behandelnden Arztes /Spitals, wonach sämtliche bisherigen Behandlungen bezahlt wurden;
- Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung für die Aufenthaltsdauer mit einer Deckungshöhe von mind. 30'000 Euro;
- Wiederausreiseverpflichtung, wonach nach Ablauf des bewilligten Aufenthalts die Ausreise erfolgen wird - mit Datum und Unterschrift versehen;
- Unterkunftsnachweis in Basel;
- Passkopie (mit Visum - sofern vorhanden).
Einreichung eines Gesuchs
Für weitere Informationen betreffend Einreichung eines entsprechenden Gesuchs setzen Sie sich bitte mit einer der unten stehenden Nummern telefonisch in Verbindung.
+41 61 267 71 24
+41 61 267 70 66
(nur vormittags von Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr)