Medizinische Behandlung

Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren

Voraussetzungen

Ein Gesuch um Erteilung einer befristeten Kurzaufenthaltsbewilligung L kann nur von der Person eingereicht werden, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen möchte.

  • Bestätigung eines Arztes über die Notwendigkeit der Behandlung in der Schweiz;
  • Bestätigung eines Arztes über die Dauer der Behandlung in der Schweiz;
  • Kostengutsprache für die bevorstehende Behandlung;
  • Evtl. Bestätigung des behandelnden Arztes /Spitals, wonach sämtliche bisherigen Behandlungen bezahlt wurden;
  • Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung für die Aufenthaltsdauer mit einer Deckungshöhe von mind. 30'000 Euro;
  • Wiederausreiseverpflichtung, wonach nach Ablauf des bewilligten Aufenthalts die Ausreise erfolgen wird - mit Datum und Unterschrift versehen;
  • Unterkunftsnachweis in Basel;
  • Passkopie (mit Visum - sofern vorhanden).

Einreichung eines Gesuchs

Für weitere Informationen betreffend Einreichung eines entsprechenden Gesuchs setzen Sie sich bitte mit einer der unten stehenden Nummern telefonisch in Verbindung.

+41 61 267 71 24

+41 61 267 70 66

(nur vormittags von Mo - Fr von 08:00 - 12:00 Uhr)

Weitere Informationen:

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