Alles rund ums Wohnen

Wohnungsangebote
Immobilien Basel-Stadt ist das Kompetenzzentrum für das Immobilienmanagement des Kantons Basel-Stadt. Der Kanton verfügt über ein vielfältiges Angebot an Mietobjekten:
Basisinformationen zum Thema Wohnungen mieten in der Schweiz finden Sie auf dem Infoblatt des Bundesamts für Wohnungswesen in 16 Sprachen.
Abfallentsorgung
Der Hauskehricht wird in Basel-Stadt im sogenannten „Bebbi-Sagg“ entsorgt. Den genauen Abfuhrplan für Ihre Nachbarschaft entnehmen Sie Ihrem Zonenplan: Zonensuche
Allgemeine Informationen betreffend korrekter und umweltgerechter Entsorgung von Abfällen:
Lebensmittel Abfälle können Sie in Basel-Stadt in Bio-Klappen entsorgen:
Für die Klappen werden Chipkarten benötigt. Diese können bei uns im Kundenzentrum oder bei den unter dem Link genannten Verkaufsstellen bezogen werden.
Strom, Wasser und Gas
Die Industriellen Werke (IWB) sind das Strom-, Wasser-, Erdgas- und Wärme-Versorgungsunternehmen des Kantons Basel-Stadt.
Radio- und Fernsehgebühren
In der Schweiz gibt es eine Pflicht, Radio- und TV-Gebühren zu bezahlen: Serafe
Import / Zollanmeldung
Wie importiere ich meinen Besitz und Tiere in die Schweiz?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, können Sie Hausratsgegenstände, Sammlungen, Tiere oder Fahrzeuge, die Sie schon während mindestens 6 Monaten gebraucht haben, abgabenfrei einführen. Bei der Zolldienststelle müssen Sie das Übersiedlungsgut jedoch bei Ihrer Einfuhr deklarieren. Dazu müssen Sie das folgende Formular ausfüllen: Zollveranlagung für Übersiedlungsgut (PDF, 3 Seiten, 158 KB)
Sowie diese Unterlagen vorzeigen:
- Nachweis der Wohnsitzverlegung (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung. Nicht EU-25 Bürger/innen: Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung)
- Eine Inventarliste Ihres Hausrats (nicht detailliert, sofern die Waren nicht den Einfuhrbeschränkungen unterliegen)
Weitere Informationen zum Zoll: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Informationen zum Import und Export von Tieren und tierischen Waren bietet das Veterinäramt Basel-Stadt
Anmeldung von Hunden
Hundehaltende sind verpflichtet, jeden Hund bei der Hundekontrolle des Veterinäramtes anzumelden, sobald er ein Alter von 3 Monaten erreicht hat oder innert 10 Tagen nach dessen Anschaffung respektive nach Zuzug in den Kanton Basel-Stadt.
Wie importiere ich mein Auto in die Schweiz?

Wie melde ich mein Auto in der Schweiz an?
Der Weg zum schweizerischen Kontrollschild: Informationsbroschüre der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt

EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz
Informationen zur Personenfreizügigkeit (PDF, 28 Seiten, 488 KB)

Informationsbroschüre des Bundes
Willkommen in der Schweiz - Informationen für Neuzuziehende (PDF, 20 Seiten, 974 KB)