Soziale Sicherheit, Geld und Steuern

Versicherungen
Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz haben oder als Ausländer/in im Besitz einer befristeten Aufenthaltsbewilligung sind, müssen Sie sich in der Schweiz obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichern. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen: Versicherungsobligatorium
Entbindung des Krankenkassenobligatoriums
Gewisse Personen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz zu Gunsten ihrer Krankenversicherung im Wohnstaat befreien zu lassen.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert sind Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen. Wenn Sie in Ihre Online-Suchmaschine „Vergleichsdienste“ eingeben, finden Sie verschiedene Versicherungsanbieter.
Steuern
In der Schweiz werden Steuern auf drei verschiedenen Ebenen erhoben: Vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden. Personen, die in Basel-Stadt ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben, sind steuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung ausfüllen: Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt
Eine Ausnahme stellen ausländische Staatsangehörige dar, die im Kanton Basel-Stadt zwar ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen. Sie bezahlen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit eine Quellensteuer: Informationen zur Quellensteuer
Grenzgänger/innen
Für grenzüberschreitende Fragen steht Ihnen die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN gerne zur Verfügung.